Vererben will gelernt sein

In Deutschland stehen in den nächsten Jahren Vermögenswerte zur Vererbung an: Immobilien und Geldvermögen im Wert von rund zwei Billionen Euro wechseln den Eigentümer. Die Deutsche Seniorenliga empfiehlt, sich frühzeitig um eine Regelung des Nachlasses zu kümmern.

Bonn. (red) Für den eigenen Todesfall hat jeder den Wunsch, dass sein Vermögen geordnet auf die Angehörigen übergeht, dass es dabei gerecht zugeht. Trotz der im Erbfall drohenden Probleme werden wenige Testamente gemacht, und die sind oft fehlerhaft. Dies kann selbst bei einfach gelagerten Vermögensverhältnissen üble Folgen haben. Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga, empfiehlt auch "Normalfamilien" mit Haus, minderjährigen Kindern und ohne weitere Vermögenswerte, ein Testament aufzusetzen: "Wenn ein Ehepartner stirbt, heißt es nicht, dass der Überlebende Alleineigentümer der Immobilie oder Alleinerbe wird. Denn es besteht eine Erbengemeinschaft zwischen dem Ehepartner und den Kindern. Sind diese minderjährig, muss für sie ein Ergänzungspfleger vom Vormundschaftsgericht bestellt werden. Bei minderjährigen Kindern sollte daher eine testamentarische Lösung getroffen werden, die die Einschaltung und Beteiligung des Vormundschaftsgerichts minimiert oder ausschließt". Bei Verheirateten ohne Kinder, aber mit Haus, wird der überlebende Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe. Es gibt noch andere gesetzliche Erben wie Eltern oder Geschwister. Bei Ehegatten ohne Kinder muss man bedenken, dass es nicht gerecht ist, alles dem Zufall zu überlassen. Wenn sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen, kann es passieren, dass man die gesetzlichen Erben des zuletzt Verstorbenen begünstigen würde, weil diese mehr bekommen würden als die des zuerst Verstorbenen.

Kostenlose Broschüre "Die richtige Nachlassplanung - Ihr Wille zählt", Deutsche Seniorenliga (DSL), Heilsbachstr. 32, 53123 Bonn.

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