Vermögen von Eltern und Kindern trennen

Berlin (dpa/tmn) · Eltern sollten sich nicht zu intensiv um das Vermögen ihrer Kinder kümmern. Andernfalls kann es finanzielle Einbußen geben. Besser sind daher getrennte Konten.

„Verwalten Eltern die Konten ihrer Kinder, als gehörten sie ihnen, kann das Finanzamt Zinserträge den Eltern zurechnen“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kann dies sogar dann gelten, wenn die Kinder schon volljährig sind (Az.: 5 K 2200/05).

„Das Vermögen der Kinder sollte daher strikt von dem eigenen Vermögen getrennt werden“, rät Käding. Das heißt: Die Kinder sollten möglichst über eigene Konten verfügen. Zahlen die Eltern Geld auf diese Konten ein, gehört es den Kindern. „Die Eltern dürfen über das Guthaben nicht frei verfügen.“ Sie könnten das Geld lediglich im Namen ihrer Kinder verwalten.

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