Versandware sorgsam ausprobieren: Wertersatz droht

Düsseldorf (dpa/tmn) · Beim Versandhandel ist der Kunde König: Alles kann binnen zwei Wochen zurückgeschickt werden. Nur kann es passieren, dass man nicht der erste Kunde ist, der das Bestellte auspackt. Kunden sollten ein kritisches Auge auf alle Produkte werfen.

Was nicht passt oder nicht gefällt, geht wieder zurück zum Absender - ab einem Wert von 40 Euro sogar kostenlos. Das ist praktisch beim Versandhandel. Doch wer Kleidung oder Geräte anschaut, an- oder ausprobiert, sollte dies achtsam tun. Bekommt die Ware dabei zum Beispiel Kratzer oder Flecken, kann der Verkäufer unter Umständen einen Wertersatz verlangen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Denn tadellose Retouren schicken viele Händler als Neuware gleich an den nächsten Kunden. Rechtlich spricht den Angaben zufolge nichts gegen diesen Kreislauf: Eine im Geschäft gekaufte Hose beispielsweise könne ja auch schon von anderen anprobiert worden sein.

Wie genau Unternehmen mit Rückläufern umgehen, hat die Verbraucherzentrale bei 25 Versendern erfragt. Das Ergebnis: 19 bieten einwandfreie Versandrückläufer wieder als neue Ware zum regulären Preis an. Kleidung wird dabei meist einer Geruchs- und Sichtkontrolle unterzogen. Plastikfolien und Kartons werden nur bei Bedarf erneuert. 6 Unternehmen gaben an, Retouren stets komplett neu zu verpacken.

Aus dem ersten Kreislauf „ausgemusterte“ Internet-Retouren werden oft günstiger angeboten - entweder in Ladengeschäften, eigenen B-Ware-Abteilungen der Onlineshops oder auf Onlinemarktplätzen. Der Rabatt geht laut Verbraucherzentrale aber zulasten der Gewährleistung: Statt der gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre bei Neuware werde die Gewähr für Fehlerfreiheit bei B-Ware meist nur für ein Jahr übernommen.

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