Versicherungen: Schauen Sie genau hin und sparen Sie!

Große Resonanz bei der TV-Telefonaktion: Zum Weltverbrauchertag heute startet die Verbraucherzentale die Kampagne "Richtig versichert - viel Geld gespart".

Unseren Lesern gaben die Spezialisten bereits während der Telefonaktion wertvolle Tipps. Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten: Wir haben die Wohngebäudeversicherung gekündigt und sind zu einem günstigeren Anbieter gewechselt. Die Versicherung verlangt einen aktuellen Grundbuchauszug. Ist das normal?Renate Schröder, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Ja. Die Versicherung möchte damit wissen, ob noch ein aktueller Kredit läuft. Denn dann müsste die kreditgebende Bank der Kündigung zustimmen.Mir liegt ein Angebot für eine Pflegeversicherung vor, in dem nur Pflegestufe drei abgesichert ist. Was halten sie davon?Schröder: Wichtig ist, dass alle Pflegestufen abgesichert sind!Ich habe eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor dem Gang zum Zahnarzt hatte ich allerdings die vereinbarte Wartezeit vergessen. Fällt die Behandlung nun tatsächlich nicht unter den Versicherungsschutz?Julia Unger, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: In der Zahnzusatzversicherung wird in der Regel eine Wartezeit von acht Monaten vereinbart. Erst nach Ablauf der Wartezeit beginnt der Versicherungsschutz. Zahnarztbehandlungen, die während der Wartezeit empfohlen oder begonnen werden, sind dann in der Regel nicht abgesichert.Wir sind im Ruhestand, haben ein eigenes Haus und nur alte Verträge in den Bereichen Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz und Privathaftpflicht. Sollen wir die überprüfen lassen?Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Sie sind nicht überversichert, aber es sollten einige Dinge überprüft werden. Die Rechtsschutzversicherung hat möglicherweise wesentlich bessere Bedingungen als Neuverträge. Sie ist zwar kein unbedingtes Muss, aber wenn Sie sich diese leisten wollen, dann sollten Sie den Vertrag nicht antasten.Bei der Hausratversicherung sollten Sie unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch hoch genug ist, falls sie im Laufe der Zeit erhebliche Neuanschaffungen getätigt haben. Überprüfen Sie auch, ob die Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung noch aktuellen Standards entsprechen! Altverträge bei der Wohngebäudeversicherung bieten manchmal nur Schutz gegen Feuer. Das ist völlig unzureichend und muss geändert werden. Oft sind auch die versicherten Kosten - zum Beispiel bei der umweltgerechten Entsorgung nach einem Brand - nicht ausreichend.Haftpflichtversicherungen haben oft eine Versicherungssumme von nur einer Million Euro. Auch hier müsste unbedingt der Vertrag verändert werden, da wir der Meinung sind, dass mindestens drei, besser fünf Millionen Euro als Versicherungssumme eingetragen sein sollten.Wir sind ein Ehepaar von 65 und 70 Jahren und in Rente. Lohnt sich der Neuabschluss einer Pflegezusatzversicherung?Michael Wortberg: Der Neuabschluss einer Pflegezusatzversicherung mit guten Leistungen wird wahrscheinlich schon an den Gesundheitsfragen scheitern. Wenn Sie diese Hürde überspringen können, wird der Vertrag wahrscheinlich so teuer sein, dass sie ihn sich nicht leisten können oder wollen. Auch die neue staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung dürfte zu teuer werden.Unsere Tochter ist in ihrer ersten Ausbildung in einem dualen Studium und wohnt nicht bei uns, sondern am Studienort. Ist sie noch in der Familienhaftpflicht mitversichert?Michael Wortberg: Grundsätzlich sind Kinder während der ersten Ausbildung in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert. Es gibt aber Gesellschaften, die das davon abhängig machen, dass die Kinder noch bei den Eltern wohnen. Sie sollten sich schriftlich an Ihren Versicherer wenden und fragen, ob Ihre Tochter noch mitversichert ist, obwohl sie auswärts wohnt. Andernfalls sollten Sie einen günstigen separaten Haftpflichtvertrag für Ihre Tochter abschließen. Es gibt schon Anbieter mit guten Leistungen für rund 40 Euro im Jahr.Ich bin Berufsanfängerin und habe seit anderthalb Jahren eine eigene Wohnung. Welche Versicherungen sind unbedingt nötig?Michael Wortberg: In jeder Lebenssituation benötigt man eine private Haftpflichtversicherung, da man nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Deutschland für schuldhaft verursachte Schäden unbegrenzt haftbar ist. Daneben sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr guten Bedingungen abschließen, die auch bei einem Berufswechsel später keine Nachmeldungen erfordert. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Versicherung im Fall nicht prüft, ob sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten, sondern nur prüft, ob der gesund ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann! katExtra

Ein Vortrag "Richtig versichert - viel Geld gespart" ist am Dienstag, 19. März, 16 bis 17 Uhr, in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, Fleischstraße 77, in Trier. Im Anschluss können sich die Teilnehmer den eigenen Versicherungsbedarf abstecken lassen. Anmeldung erforderlich unter: 0651 48802 oder unter vb-tr@vz-rlp.de kat

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