Verwirrung um Renten aus Luxemburg

Trier · Große Resonanz auf die TV-Telefonaktion: Wie viele Steuern zahle ich auf meine luxemburgische Rente? Was kann man steuerlich geltend machen, wenn man die Mutter im Pflegeheim finanziell unterstützt? Dies sind zwei der vielen Fragen, die TV-Leser den vier Steuerexperten stellten.

 Viele Grenzpendler haben sich bei der TV-Telefonaktion gemeldet. TV-Foto: Friedemann Vetter

Viele Grenzpendler haben sich bei der TV-Telefonaktion gemeldet. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Eine Woche lang hat der TV seine Leser rund ums Thema Steuern aufgeklärt. Bei einer Telefonaktion gab es zudem Gelegenheit, direkt seine Fragen an Fachleute zu richten. Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten:
Meine Mutter lebt im Pflegeheim. Ich unterstütze sie monatlich mit 600 Euro. Meine Mutter selbst hat eine Rente von 6000 Euro im Jahr. Was kann ich steuerlich geltend machen?
Josef Ludwig von der Ludwig Treuhand GmbH in Trier:
Es gibt einen Höchstbetrag zur Unterstützung in Höhe von 8354 Euro.
Dieser wird um die eigenen Einkünfte der unterstützten Person, die den Betrag um 624 übersteigen, gekürzt. Da Ihre Mutter 6000 Euro eigene Renteneinkünfte hat, werden auf die 8354 Euro Freibetrag 5376 Euro angerechnet, so dass in der Steuerklärung 2978 Euro das steuerliche Einkommen mindern. Weiterhin ist Voraussetzung, dass die unterstützte Person kein oder nur geringes Vermögen besitzt. Als geringfügig wird ein Vermögen von bis zu einem Wert von 15.500 Euro angesehen.
Ist man als Rentner verpflichtet ab 2014 eine Steuererklärung in Luxemburg abzugeben?
Stephan Wonnebauer von der Kanzlei Wonnebauer in Trier:
Nein. Meistens sind die Renten steuerfrei und wenn Steuer anfällt, dann können die Grenzgänger eine Steuererklärung abgeben - müssen aber nicht. Es kommt darauf an, ob es Abzugsbeträge gibt, zum Beispiel Versicherungen oder Bausparkassenbeiträge. Die meisten Rentner verfügen darüber erfahrungsgemäß nicht mehr.
Ich bin Grenzgänger und beziehe eine Invalidenrente von rund 1700 Euro. Im Januar und Februar wurden mir jeweils circa 500 Euro Steuern abgezogen. Ist das richtig?
Stephan Wonnebauer: Nein, der Fehler liegt derzeit in Luxemburg bei der Pensionskasse (vergleichbar mit der deutschen Rentenversicherung) beziehungsweise bei der Steuerverwaltung. Da eine Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt wurde, hat die Pensionskasse 33 Prozent Steuern abgezogen. Beantragen Sie beim Büro RTS in Luxemburg eine Lohnsteuerkarte, in Ihrem Fall Steuerklasse eins, da Sie ledig sind. Sodann wird keine Steuer mehr anfallen. Die Lohnsteuerkarte muss der Pensionskasse zugeschickt werden. Diese korrigiert dann die beiden Monatsabrechnungen.
Mein Mann und ich beziehen zusammen eine Rente von insgesamt 1995 Euro und haben Zinseinkünfte unterhalb des Sparer-Pauschbetrags. Müssen wir eine Steuererklärung abgeben?
Christian Rech von der Rech, Wagner & Co. in Trier:
Nein, Sie müssen keine abgeben, da der steuerpflichtige Anteil Ihrer beider Renten unterhalb des steuerfreien Existenzminimums liegt. Somit fällt keine Einkommenssteuer für Sie an. Dieser Grundfreibetrag liegt bei 16 260 Euro.
Meine Mutter ist blind und bezieht Blindengeld. Ist das Geld steuerpflichtig?
Christian Rech: Blindengeld und -hilfe sind laut Einkommensteuergesetz steuerfrei. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie Kosten für die Behinderung durch Blindheit auch erst als außergewöhnliche Belastung ansetzen können, soweit der Betrag des Blindengelds überschritten wird.
Ich wohne in Deutschland. Was ändert sich bei der Besteuerung
meiner Rente aus Luxemburg ab 2014?
Monika Jacoby, Steuerberaterin und Expert comptable in Trier und Mertert/Luxemburg:
Seit dem 1. Januar 2014 ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg in Kraft. Die Renten aus Luxemburg sind seit diesem Jahr in Luxemburg zu versteuern. Diese Renten werden in Deutschland unter Anwendung des Progressionsvorbehalts freigestellt, das heißt sie sind steuerfrei, werden aber bei der Berechnung des inländischen Steuersatzes mit herangezogen.
Wie viel Steuern zahle ich auf meine luxemburgische Rente?
Monika Jacoby: Die Pensionskasse in Luxemburg führt für die Rente die Steuer ab, abhängig von der Steuerkarte und nach der Pensionssteuertabelle. Die Original-Steuerkarte wird in der Regel direkt an die Pensionskasse verschickt, gemäß den vom Steueramt erhobenen Daten. Ledige Personen werden nach Steuerklasse 1 besteuert. Ab einer zu versteuernden monatlichen Rente von 1020 Euro fallen bei Steuerklasse 1 Steuern an. Es erhalten die günstigere Steuerklasse 1a Steuerpflichtige, falls ein Kind zum Haushalt gehört, verwitwete Personen, Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres ihr 64. Lebensjahr vollendet haben und nichtansässige verheiratete Steuerpflichtige, die tatsächlich auf Dauer nicht getrennt leben. Auf Antrag werden nichtansässige verheiratete Steuerpflichtige in der Steuerklasse 2 besteuert, wenn sie nachweisen können, dass mehr als 50 Prozent des beruflichen Einkommens ihres Haushalts in Luxemburg erzielt werden. In der Steuerklasse 1a und 2 werden ab einer zu versteuernden monatlichen Rente von 1955 Euro Steuern abgezogen.
Dossier zur TV-Serie:
Im Internet:
volksfreund.de/steuernsparenExtra

Bonus für TV-Leser: Das Portal steuerrat24.de stellt den Lesern des Trierischen Volksfreunds kostenlos einen monatlichen Steuersparbrief zur Verfügung. In diesem Newsletter erfahren Sie Wissenswertes zu aktuellen Urteilen oder Gesetzen rund ums Steuerrecht. steuerrat24.de/data/ volksfreund.htm

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