Volladoption: Interessen der Eltern nicht verletzen

Oldenburg · Oldenburg (dpa) Möchte sich ein Erwachsener adoptieren lassen, sind die Interessen der biologischen Eltern zu berücksichtigen. Das gilt vor allem für den Fall einer Volladoption.

Denn mit ihr werden die alten verwandtschaftlichen Bande vollständig durchschnitten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Az.: 4 UF 175/16), wie die Rechtsanwaltskammer Oldenburg mitteilt.
In dem Fall wollte eine 21-Jährige vom früheren Liebhaber der Mutter adoptiert werden. Sie hatte gemeinsam mit ihrer Mutter und deren Lebensgefährten für einige Jahre in einem Haushalt gelebt. Die Beziehung zwischen Mann und Mutter war dann auseinandergegangen. Der Lebensgefährte und die 21-Jährige verlangten nicht eine einfache Adoption, bei der die Familienbande zur Mutter weiterbestanden hätte. Sie wollten eine Volladoption. Das Gericht lehnte ab: Unter Berücksichtigung der Interessen der Mutter sei dem Vorhaben nicht zuzustimmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort