Vorsicht Abzocke - Hauptzollamt warnt vor falschen Kollegen

Berlin (dpa/tmn) · Wenn das Telefon klingelt und der Zoll sich meldet, ist Vorsicht angebracht. Dahinter stecken möglicherweise Betrüger, die Urlaubern mit einer neuen Masche das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

Vor allem ältere Menschen werden von den Betrügern am Telefon aufgefordert, für die von ihren Urlaubsreisen mitgebrachten Reisemitbringsel Zoll und Steuern zu bezahlen. Die Anrufer behaupten, die Waren seien nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, warnt das Hauptzollamt Berlin. Für die Überweisung angeblich entstandener Steuerschulden wird eine Bankverbindung mit sofortiger Zahlungsfrist mitgeteilt.

Betroffene sollten auf keinen Fall Geld überweisen, rät das Hauptzollamt. Stattdessen sollten die Fälle umgehend dem Zoll gemeldet werden. Denn bei nicht ordnungsgemäß angemeldeten Waren, erfolgten grundsätzlich keine Telefonate, erklärt die Behörde. Steuerbescheide werden schriftlich erteilt und gehen per Post zu oder werden persönlich übergeben.

Grundsätzlich gilt: Alle Waren aus dem Ausland müssen angemeldet werden, wenn sie bestimmte Freigrenzen überschreiten. So dürfen Touristen bei Reisen in Nicht-EU-Länder 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak mit nach Hause bringen. Zudem dürften 1 Liter Alkohol, 4 Liter Wein und 16 Liter Bier eingeführt werden. Bei Reisen mit dem Schiff oder Flugzeug dürfe der Wert der Waren 430 Euro nicht überschreiten. Bei Reisen mit dem PKW gelte eine Grenze von 300 Euro. Bei Reisen innerhalb der EU sind die Reisefreimengen höher.

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