Vorsicht vor schnellen Abschlüssen

Soll ich schon während des dualen Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Was ist von Versicherungsvertretern, die Studenten an der Uni ansprechen zu halten? Dies sind zwei der Fragen, die unseren Lesern auf den Nägeln brannten.

Drei Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz standen Rede und Antwort am Telefon. Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten. Ich mache ein duales Studium, kann ich jetzt schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?Renate Schröder, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Ja, Sie können jetzt schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Je jünger man ist, umso günstiger sind die Beiträge. Und in der Regel gibt es in jüngeren Jahren noch keine Vorerkrankungen. Denn diese werden abgefragt und spielen beim Abschluss eine wichtige Rolle: Bei bestimmten Erkrankungen wie Bandscheibenvorfall kann es dazu kommen, dass diese Erkrankungen vertraglich ausgeschlossen werden oder man sogar mit einer Ablehnung rechnen muss.Ich mache eine Ausbildung zur Krankenschwester. Brauche ich jetzt eine eigene Privathaftpflicht?Renate Schröder: Da es Ihre erste Ausbildung ist, müssen Sie keine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Bis zum Ende der ersten Ausbildung sind Sie über die Eltern mitversichert.Mein Sohn studiert. Er wurde jetzt von Vertretern an der Universität auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angesprochen. Was ist davon zu halten?Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Ihr Sohn sollte Vertretern, die einfach so auf ihn zukommen, mit großer Skepsis begegnen. In unserer Beratungspraxis erleben wir regelmäßig, dass gerade Akademikern schon während des Studiums unnötige Kapitalversicherungen oder auch recht teure Berufsunfähigkeitsversicherungen angedreht werden. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren wird aber auch von uns befürwortet. Allerdings nur dann, wenn sie auch Bedingungen enthält, die zunächst genau auf die Studentenzeit abzielen und die berufliche Tätigkeit voll abdecken. Auf keinen Fall sollte man aber beim nächstbesten Vertreter einen Vertrag abschließen, sondern vorher zumindest einen individuellen Preis-Leistungs-Vergleich erstellen lassen. Dies ist bei uns mit einem Fragebogen möglich, den man unter www.vz-rlp.de/versicherungs-check herunterladen kann. Noch sinnvoller ist bei einem so wichtigen Vertrag ein persönliches Beratungsgespräch. Denn bei gleichen Leistungen gibt es Preisunterschiede bis zu 300 Prozent.Unsere Tochter ist bis zum Ende ihres Studiums auch in unserer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie mitversichert. Was ist nach dem Studium?Michael Wortberg: Es gibt Versicherer, die einkommenslose Kinder auch nach dem Ende ihrer ersten Ausbildung in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichern. Wenn Ihr Versicherer diese Klausel nicht anbietet oder wenn Ihre Tochter einen Job beginnt, muss sie unbedingt schnellstmöglich eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Auch hier sollte man unbedingt einen Preis-Leistungs-Vergleich machen, da es bei gleichen Bedingungen gravierende Preisunterschiede am Markt gibt.Unsere Tochter war in psychotherapeutischer Behandlung und nahm auch Medikamente. Kann sie trotzdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?Julika Unger, Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Bei Vorerkrankungen kann es sein, dass der Versicherer den Versicherungsschutz ablehnt, Risikoausschlüsse vereinbart - etwa psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt - oder Risikozuschläge auf die Beiträge erhebt. Nur Letzteres kann unter Umständen akzeptiert werden, denn andernfalls besteht lückenhafter Schutz. Ihre Tochter sollte sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden, der eine anonymisierte Voranfrage an verschiedene Versicherer stellt. Dann kann ohne die Gefahr, dass ihre Daten in der sogenannten Wagnisdatei der Versicherer landen, geschaut werden, ob es einen Versicherer gibt, der einen sinnvollen Vertrag anbietet. Daten, die in der Wagnisdatei stehen, sind für die Versicherer sichtbar. Dadurch kann es schwieriger werden, einen Versicherungsschutz zu erhalten.Extra

Zum Thema Versicherungen für Berufsstarter findet am 27. Mai 2014 um 17 Uhr ein Infonachmittag bei der Verbraucherberatung Trier, Fleischstraße 77, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter Telefon 0651/48802 und per E-Mail unter vb-tr@vz-rlp.de kat

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort