Vortrag Vortrag zu Patientenverfügung

Trier · () Was passiert, wenn ich durch einen Unfall oder schwere Krankheit so beeinträchtigt bin, dass ich nicht mehr selbst über meine persönlichen Angelegenheiten und medizinische Behandlung entscheiden kann?

Wer entscheidet in dieser Situation dann für mich?

Klarheit und Sicherheit können Vollmachten und eine Patientenverfügung schaffen – für den Patienten wie für die Angehörigen und behandelnden Experten. Doch wo liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung? Worauf ist beim Verfassen der Dokumente zu achten?

Antworten auf diese Fragen und viele weitere Fragen gibt Ursula Schwippert von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in der Beratungsstelle Trier. Sie informiert über das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in einem Vortrag am Freitag, 12. Oktober, 10.30 Uhr bei der Verbraucherzentrale in Trier, Fleischstraße 77. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher ist eine Anmeldung unter Telefon 0651-48802 oder per Mail an trier@vz-rlp.de erforderlich.

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