Wann Eltern für Kinder und wann Kinder für Eltern zahlen Nachgefragt: Rechtsanwälte beantworteten Leserfragen am Telefon

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt? Muss ich Elternunterhalt zahlen? Vier Juristen standen zahlreichen Lesern am Telefon mit Rat zur Seite. Hier eine Auswahl.

Meine Tochter hat sich von ihrem Lebenspartner getrennt. Beide waren nicht verheiratet, haben zwei minderjährige Kinder, und meine Tochter hat das alleinige Sorgerecht. Wie berechnet sich der Kindesunterhalt? Kann meine Tochter ohne die Zustimmung des Vaters umziehen oder einen Schulwechsel veranlassen? Und wie regeln sich die gemeinsamen Schulden?Rechtsanwältin Eva-Maria Schmitt: Der Kindesunterhalt berechnet sich nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Vaters, da die Kinder minderjährig sind und im Haushalt der Mutter leben. Maßgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle ( <%LINK auto="true" href="http://www.olg.ko.justiz.rlp.de" text="www.olg.ko.justiz.rlp.de" class="more"%> ). Da Ihre Tochter alleiniges Sorgerecht hat, kann sie ohne Zustimmung des Vaters umziehen oder einen Schulwechsel veranlassen. Sie entscheidet in allen wesentlichen Angelegenheiten der Kinder. Für die Schulden haften die Ex-Lebenspartner gesamtschuldnerisch, die Bank kann sich aussuchen, wer das Darlehen zurückzahlt. Unter Umständen kann dies auch nur ein Lebenspartner sein. Die Bank geht auf Nummer sicher und wählt denjenigen aus, der die Rückzahlung am ehesten garantiert. Untereinander werden die Schulden meist hälftig aufgeteilt.Meine Mutter ist im Altersheim. Ich habe keinen Kontakt zu ihr. Nun soll ich Auskunft über Einkommen und Vermögen erteilen. Ich selbst habe eine Rente von 800 Euro, mein Mann 1200 Euro. Und wir haben ein Sparvermögen von 3000 Euro. Muss ich Elternunterhalt zahlen?Rechtsanwältin Astrid Dahmen: Nein, denn Ihr Selbstbehalt liegt bei 1800 Euro, der Ihres Mannes bei 1440 Euro. Ihr Sparkonto in dieser Höhe gilt als Vermögen. Aber um unterhaltspflichtig zu sein, muss man laut einiger Urteile ein Vermögen von 15 000 bis 25 000 Euro haben. Ich bin 63 Jahre alt, war 38 Jahre verheiratet, und wir haben eine gemeinsame Tochter. Seit zwei Jahren bin ich getrennt. Seit 20 Jahren habe ich nur Teilzeit gearbeitet. Habe ich Unterhaltsansprüche gegenüber meinem Mann?Dahmen: Ja. Wegen der langen Dauer der Ehe und der gewählten Rollenverteilung in der Ehe. Der Unterhaltsanspruch gilt nur ab Zahlungsaufforderung, also nicht rückwirkend.Mein Sohn betreut ein nichteheliches minderjähriges Kind. Die Mutter verfügt nur über geringes Einkommen. Muss der Vater auch für den Unterhalt aufkommen?Rechtsanwalt Michael Ringelstein: Es hängt von den Einkommensverhältnissen ab. Je nach Konstellation kann es sein, dass Ihr Sohn unterhaltspflichtig ist - oder umgekehrt, dass die Mutter aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Unterhalt zahlen muss. Aber das ist selten der Fall.Ich wurde 1995 geschieden. Kann ich nach dem Tod meiner Ex-Frau den Versorgungsausgleich, der wirtschaftlich zu meinen Lasten ging, rückgängig machen?Rechtsanwalt Dieter Kalicki: Bis zu drei Jahren Bezug der Rente kann eine Änderung des Versorgungsausgleiches beantragt werden und rückgängig gemacht werden. kat

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