Kolumne Mietrechtstipp Darf man die Miete bei undichten Fenstern mindern?

Insbesondere bei älteren Immobilien stellt sich die Situation gelegentlich so dar, dass diese über ältere Fenster verfügen, regelmäßig aus Holz, die in gewissem Umfang Zugluft hereinlassen. Doch was ist dann zu tun?

 Ein undichtes Fenster verschwendet Heizenergie und mindert die Wohnnqualität.

Ein undichtes Fenster verschwendet Heizenergie und mindert die Wohnnqualität.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Der Mieter, der zunächst unbedingt die charmante Altbauwohnung anmieten wollte, sieht sich, spätestens im ersten kalten Winter vor der Frage, ob er wegen undichter Fenster die Miete mindern kann. Sofern es sich lediglich um alte Fenster handelt, wird man ihm regelmäßig entgegenhalten müssen, dass er diesen Zustand bei Anmietung als vertragsgemäß akzeptiert hat.