Wohnen Wann muss die Heizung eingeschaltet werden?

Ludwigshafen/Trier · Wenn die Kälte kommt: Tipps für Mieter und Vermieter.

() Der Herbst steht in den Startlöchern, viele machen es sich wieder gemütlich. Aber welche Regelungen gibt es in der kalten Jahreszeit beim Heizen von Wohnungen? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland (VDIV-RPS) informiert: In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Heizpflicht, vielmehr hat sich in Mietverträgen die Zeit vom 1. Oktober bis Ende April als Heizperiode durchgesetzt. In dieser Zeit muss der Eigentümer gewährleisten, dass die Heizung funktioniert und die Wohnräume beheizt werden. Oliver Martin, VDIV-RPS-Vorstand, sagt: „Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass während der Heizperiode zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen eingehalten werden. Haben Vermieter und Mieter keine individuellen Regelungen getroffen, sind bei geschlossenen Fenstern und Türen Temperaturen von 20 bis 22 Grad in Küchen und Wohnräumen sowie 23 Grad in Badezimmern ausreichend, in Schlafzimmern oder Fluren sind 18 Grad erlaubt.“ Auch außerhalb des genannten Zeitraumes müsse der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen, wenn in geschlossenen Räumen unter 18 Grad gemessen würden und absehbar sei, dass die Witterung länger als zwei Tage anhalte.

Der Mieter habe zwar die monatliche Heizkostenvorauszahlung zu entrichten, könne aber selbst entscheiden, inwieweit er die Heizung nutzt. Er sei jedoch verpflichtet darauf zu achten, dass die Wohnung bei ausbleibender Beheizung durch Einfrieren der Rohre keinen Schaden nimmt.

Zu niedrige Temperaturen oder ein Heizungsausfall stellen einen Mangel dar. Der Vermieter ist nach Aufforderung seitens des Mieters dann laut Immobilienverwalter-Verband verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Heizung wieder herzustellen. Geschieht dies nicht, kann der Mieter die Miete mindern. Martin: „Mieter sind in der Beweispflicht. Die Temperaturen sollten deshalb bei Störungen jeden Tag in allem Räumen gemessen und festgehalten werden. Bevor sie aktiv werden, empfehlen wir  dringend, sich Rat einzuholen und nicht willkürlich die Miete zu mindern.“ 

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