Warum Iban - und was heißt Bic?

Zum ab Februar 2014 anstehenden einheitlichen Sepa-Verfahren im Zahlungsverkehr informieren heute Experten der regionalen Sparkassen. Von 17 bis 19 Uhr stehen sie am TV-Servicetelefon unseren Lesern Rede und Antwort.

Der Countdown läuft: Ab 1. Februar 2014 gelten in der gesamten Euro-Zone für Überweisungen und Lastschriften die Vorgaben zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Sepa (Single Euro Payments Area).
Was genau passiert an diesem Termin? Alle Überweisungen und Lastschriften können danach ausschließlich nach dem neuen Sepa-Zahlverfahren ausgeführt werden, da die nationalen Verfahren nach europäischem Recht dann definitiv abgeschaltet sind.
Für Privatkunden ist der Wechsel schnell und unkompliziert vollzogen. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl wird zukünftig die Iban genutzt. Dahinter verbirgt sich der Begriff International Bank Account Number (international standardisierte Bankkontonummer). Diese ist leicht zu merken, denn sie besteht aus der bisherigen Kontonummer und der achtstelligen Bankleitzahl, zusammen mit dem Ländercode DE für Deutschland und einer zweistelligen Prüfziffer. Bic steht für Business Identifier Code (international standardisierte Bankleitzahl).
Ab dem 1. Februar 2014 können nationale Zahlungen nur mit der Iban beauftragt werden, die Angabe des Bic ist optional. Beruhigend zu wissen: Im Rahmen einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 bieten die Sparkassen ihren Privatkunden an, sowohl im Online-Banking als auch an den Selbstbedienungs-Terminals oder in der Filiale Zahlungen noch alternativ mit nationaler Kontonummer und Bankleitzahl zu veranlassen. Innerhalb dieser Schonfrist werden Zahlungen nach altem Muster automatisch in den neuen Modus umgerechnet.
Für Firmen und Vereine sind die unverzichtbaren Anpassungen von Finanzbuchhaltungssystemen und Zahlungsverkehrs-anwendungen jedoch von größter Bedeutung und erfordern bereits jetzt eine Menge Vorarbeit, damit der Übergang in das neue Sepa-Zeitalter reibungslos funktioniert: Nicht nur die Lastschrift-vereinbarung mit der Bank muss erneuert werden, auch interne Zahlungsverkehrsabläufe mit Kunden, Mitarbeitern oder Vereinsmitgliedern müssen umgestellt werden, da beispielsweise das Sepa-Lastschriftverfahren ab 1. Februar 2014 nur noch online abgewickelt werden kann.

Folgende Experten stehen unseren Lesern heute zur Verfügung:
Timo Kerpen, Telefon 0651/7199-194, Sepa-Beauftragter der Kreissparkasse Bitburg-Prüm; Denis Maertens, Telefon 0651/7199-195, Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück; Rainer Klauck, Telefon 0651/7199-196, Sepa-Beauftragter der Sparkasse Trier, und Jürgen Schmitz, Telefon 0651/7199-197, Sepa Beauftragter der Kreissparkasse Vulkaneifel. red

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