Mietrechtkolumne Fragebögen und Selbstauskünfte

Um die Selbstauskunft und das Ausfüllen von Fragebögen kommt heute kein Wohnungssuchender herum. Makler, Eigentümer oder Wohnungsunternehmen fragen aber nicht nur Wissenswertes ab, sondern häufig auch Privates oder gar Intimes.

Die Beantwortung der Vermieterfragen ist freiwillig. Allerdings, wer nicht mitspielt und nicht antwortet, hat kaum eine Chance, die gewünschte Wohnung zu bekommen. Deshalb empfiehlt es sich, alle Fragen zu beantworten. Nicht immer aber muss die Antwort hundertprozentig stimmen.

Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das sind alle Fragen, mit denen abgeklärt werden soll, ob der Mieter die zukünftige Wohnung bezahlen kann, also Fragen nach dem Einkommen und nach dem Arbeitsplatz. Auch Fragen über ein laufendes Insolvenzverfahren, zu früheren Mietschulden oder offenen Mietforderungen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Wahrheit muss der Mieter auch sagen und schreiben, wenn es darum geht, wer und wie viele Personen in die Wohnung einziehen sollen.

Anders sieht es aber bei Fragen aus, die mit dem Mietvertrag nicht unmittelbar etwas zu tun haben. Hier gehen den Vermieter die Antworten nichts an. Fragen, ob Kinder geplant sind, ob die Ehefrau schwanger ist, ob der Ehepartner Ausländer ist, ob Vorstrafen vorliegen, wie man sich die Wohnungseinrichtung vorstellt und Ähnliches kann der Mieter beantworten, wie er will. Oder hier kann die Antwort ausgewählt werden, die dem Vermieter wohl am besten gefallen wird. Beispiel: Wie oft erhalten Sie Besuch? Antwort: Selten, ich bin ein stiller und ruhiger Mieter. Oder: Lieben Sie Tiere? Antwort: Ja, ich bin so wenig zu Hause, dass ich weder Hund noch Katze halten kann. Oder: Sind Sie Raucher? Antwort: nein.

Ass. jur. Anita Merten-Traut ist Geschäftsführerin des Mietervereins Trier.

www.mieterverein-trier.de

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