Internet Schwaches Internet: Das sollten Sie wissen

Trier   · Wenn das Internet zu langsam ist, zehrt das an den Nerven der Verbraucher. Hier die Fragen unserer Leser aus der Region und unserer Telefonaktion, die ihnen dazu auf den Nägeln brennen.

 Angesichts eines nur schleppend vorankommenden Breitbandausbaus fordert der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) ein Grundrecht auf schnelles Internet.

Angesichts eines nur schleppend vorankommenden Breitbandausbaus fordert der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) ein Grundrecht auf schnelles Internet.

Foto: Jan Woitas

Ich möchte meine Internetgeschwindigkeit mit Hilfe des Tools der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de) überprüfen. Macht es einen Unterschied, ob die Messung über den Internetbrowser oder über die Desktop-App durchgeführt wird?

Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Ja, es macht einen Unterschied. Wollen Sie nur grob, für Sie selbst, überprüfen, ob bei Ihrem heimischen Internetanschluss auch die gebuchte Internetgeschwindigkeit ankommt, dann können Sie die Messung bedenkenlos über den Internetbrowser durchführen. Stellen Sie eine deutliche Abweichung fest und möchten Sie gegen Ihren Internetanbieter vorgehen, so benötigen Sie die Desktop-App, um rechtssichere Messungen durchführen zu können. Hintergrund ist: Die Desktop-App misst präziser. Bevor Sie eine rechtssichere Messung starten, mit der Sie später auch einen starken Beweis gegen den Anbieter haben, sollten Sie die genauen Vorgaben und Bedienungsanweisungen der Bundesnetzagentur durchlesen. Sie finden Sie auf folgender Seite: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Breitbandmessung/Breitbandmessung-node.html Bei Unklarheiten und Rückfragen können Sie sich an die Bundesnetzagentur oder an die Technik-Beratung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden: telekommunikation@vz-rlp.de

 

Muss ich den Internetrouter beim Anbieter mieten?

Michael Gundall, Technik-Experte für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Nein, spätestens seit 2016 dürfen Verbraucher auch eigene Router verwenden. Üblicherweise kostet ein guter Router im Handel zwischen 100 bis 200 Euro. Vergleicht man diesen Kaufpreis mit beispielsweise einer Gerätemiete von fünf Euro pro Monat, so ist spätestens nach zwei bis drei Jahren der gekaufte Router günstiger.

 

Meine W-Lan-Verbindung ist „schwach“. Was kann ich tun?

Gundall: Der W-Lan-Router sollte nicht versteckt hinter oder im Schrank stehen, sondern offen und auf Tischhöhe. Auch die Beschaffenheit der Wände und Decken kann einen Einfluss auf die W-Lan-Reichweite haben. Nicht nur dicke Stahlbetondecken, sondern auch „dünne“ Trockenbauwände können das W-Lan-Signal abschwächen. Um die Reichweite des W-Lans zu vergrößern, kann man etwa einen W-Lan-Repeater einsetzen.

 

Kann ich den Vertrag sofort kündigen, wenn der Anbieter nicht die versprochene Leistung liefert?

Jennifer Kaiser, Juristin und Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und nach einer Interessenabwägung die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Um die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, sollte zunächst die Minderleistung anhand von mehreren Messprotokollen zu unterschiedlichen Uhrzeiten an unterschiedlichen Wochentagen nachvollziehbar dargelegt werden.

Mit diesen Nachweisen sollte der Anbieter aufgefordert werden, entweder die vertraglich vereinbarte Leistung zu liefern oder eine Vertragsanpassung vorzunehmen. Führt diese Aufforderung nicht zum gewünschten Ergebnis, kann das Vertragsverhältnis außerordentlich gekündigt werden.

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