Kolumne Mietrechtstipp Immobilienschenkung und Steuererklärung

Häufig wird aus steuerlichen Gründen eine Immobilie an die Kinder verschenkt. Hierbei behält sich der Schenker einen Nießbrauch vor, das heißt, er darf weiter alle Erträge aus der Mietsache ziehen, diese also insbesondere weitervermieten.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Schenker bei der Steuererklärung auch weiterhin die Aufwendungen geltend machen kann, obwohl er ja nicht mehr Eigentümer der Immobilie ist.