Was Hänschen nicht lernt...

TRIER. Viele Jugendliche geraten in die Schuldenfalle, weil sie den Umgang mit Geld nie gelernt haben. Taschengeld kann Kindern dabei helfen, von Anfang an finanziell Prioritäten zu setzen und richtig zu haushalten.

Aus Kindersicht lautet zunächst einmal die schlechte Nachricht: Ein Recht auf Taschengeld gibt es nicht. Auch vom Kindergeld oder Kinderfreibetrag, den die Eltern für jedes Kind bekommen, müssen sie nichts an den Nachwuchs abgeben. Nichtsdestotrotz sind sich die Experten etwa der präventiven Jugendhilfe in Nürnberg, des Projekts "Online-Familienhandbuch" oder der "Kindersache" der Deutschen Kinder- und Jugendhilfe einig, dass man nur unter Anleitung - am besten der Eltern - lernen kann, wie man vernünftig mit Geld umgeht. Im Vorschulalter erhalten viele Kinder Geld - oft von Verwandten. Münzen sollten in einem Sparschwein gesammelt werden, Scheine sollten die Eltern verwahren. Spätestens zum Schuleintritt ist das erste Taschengeld sinnvoll. Es sollte nicht zu niedrig sein, um dem Kind einen Spielraum zu lassen, sich aber gleichzeitig den Familienverhältnissen anpassen. Höhere Beträge, etwa zum Geburtstag oder zu Weihnachten, sollten Eltern besser gleich aufs Sparbuch einzahlen. Folgende Regeln sind für den Umgang mit Taschengeld ratsam: Regelmäßig auszahlen, anfangs wöchentlich, später monatlich: Das sollte immer unaufgefordert geschehen. Haushalten lernen und aufs Sparen hinweisen: Eltern helfen aber nur, wenn sie darum gebeten werden und machen keine Auflagen wie Buch führen. Sie bessern aber umgekehrt auch nicht bei vorzeitigem Verbrauch nach oder erfüllen fast alle Wünsche. Taschengeld ist Taschengeld. Es sollte nicht für Schulmaterial oder reguläre Verpflegung und die Grundausstattung der Bekleidung ausgegeben werden. Taschengeld ist kein Erziehungsmittel, sondern eine Erziehungsgröße: nicht "zur Strafe" kürzen oder "zur Belohnung" erhöhen. In Ausnahmefällen kann das Taschengeld zur "Wiedergutmachung" von kleinen Delikten wie Zerstörung eingesetzt werden. Geringes Geld für Zeitungsaustragen oder kurzfristige Ferienjobs sollten nicht unmittelbar zur Taschengeldkürzung führen, können aber zu Zuverdiensten anregen. Auch Geldgeschenke sollten nicht verrechnet werden. Toleranz ist gefragt: Grundsätzlich sollte das Kind von seinem Taschengeld alles - außer Gefährliches wie Messer oder Ungesundes wie Zigaretten - kaufen dürfen. Grundlage ist nunmal der Geschmack der Kinder, nicht der der Eltern. Taschengeld sollte solange gezahlt werden, wie kein eigenes regelmäßiges Einkommen zur Verfügung steht. In dieser Zeit lernt der Nachwuchs, zwischen Wünschen und Bedürfnissen zu unterscheiden. Ein Fahrrad oder neuer Pullover sind echte Bedürfnisse, müssen aber nicht von einem bestimmten Hersteller sein. Folglich kann das Kind mitentscheiden, ob es ihm wert ist, zum BMX-Rad mit Extra-Ausstattung oder dem "In"-Pulli etwas vom Taschengeld dazuzugeben. Auch eine Wunschliste, die das ganze Jahr über besteht, kann zum Sparen anregen und vermitteln, wofür man jeden Monat etwas Geld beiseite legt. Was Kinder und Jugendliche mit ihrem Geld machen dürfen und was nicht, ist im so genannten "Taschengeld-Paragrafen" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Ob sie einkaufen dürfen und ob sie geschäftsfähig sind, ist abhängig vom Alter. Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Wenn also ein sechsjähriges Kind trotzdem etwas kauft, gilt der Kauf nicht. Die Eltern können den Gegenstand wieder in den Laden zurückbringen, wenn sie nicht damit einverstanden sind. Ist das Kind über sieben Jahre alt, kann es mit Erlaubnis der Eltern Einkäufe machen. Wenn die Eltern aber nicht einverstanden sind, können sie den Gegenstand auch wieder in den Laden zurückbringen. Ist das Kind aber über sieben und tätigt Einkäufe von seinem Taschengeld, geht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in diesem Fall davon aus, dass das Taschengeld den Kindern zur freien Verfügung steht und sie damit machen können, was sie wollen und nicht die Erlaubnis der Eltern brauchen. Der Taschengeld-Paragraf sagt allerdings nicht, für wie viel Geld die Kinder einkaufen dürfen. So kann ein Verkäufer etwa die Erlaubnis der Eltern einfordern, wenn ein Neunjähriger eine CD für 50 Euro von seinem Taschengeld kaufen möchte. Zoff gibt's häufig auch, wenn die Kinder volljährig, aber noch abhängig vom Elternhaushalt sind. Gemeinsame Absprachen verhindern unnötige Diskussionen, neben dem Taschengeld sollte es auch ein Kleidergeld geben. Ist der Jugendliche in der Berufsausbildung, raten Experten - je nach Höhe - zu einer Vereinbarung über die Verwendung der Ausbildungsvergütung, etwa ein Drittel als Taschengeld, ein Drittel als Sparsumme und ein Drittel als "Haushaltsgeld", um das Zusammenleben zu unterstützen. Das setzt aber die Freiwilligkeit des Teenagers voraus.Richtwerte für Taschengeld Alter Betrag pro Monat bis 6 Jahre bis 2 Euro 6 bis 7 Jahre 6 bis 8 Euro 8 bis 9 Jahre 8 bis 10 Euro 10 bis 11 Jahre 13 bis 14 Euro 12 bis 13 Jahre 15 bis 17 Euro 14 bis 15 Jahre 18 bis 20 Euro 16 bis 17 Jahre 30 bis 40 Euro über 18 Jahre ca. 60 Euro Quelle: Jugendamt Nürnberg

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