Was pflegende Angehörige wissen sollten

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Die Folge: Immer mehr Menschen benötigen Pflege. Meistens übernehmen Familienangehörige diese Aufgaben, die zugleich noch einem Job nachgehen. Worauf sie achten müssen, darum geht es an diesem Dienstag bei einer Veranstaltung in Trier.

Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben, wenn sie ihre Angehörigen pflegen, erläutern Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Koblenz am Dienstag, 1. März, von 17.30 bis 19.30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3 in Trier.
Unter dem Motto "Gut versorgt im Alter" können Interessierte auf dem Verbrauchertag an Experten ihre persönlichen Fragen richten, die immer dringender werden.
2,4 Millionen Pflegebedürftige leben laut Statistischem Bundesamt in Deutschland, mehr als zwei Drittel werden täglich von der Familie betreut. Das seit 2012 bestehende Familienpflegezeitgesetz sieht dabei vor, dass Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, für die Pflege eines Angehörigen bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit zu reduzieren - und für den Lohnausfall eine Aufstockung erhalten. In Trier beraten unter anderem zu dem Thema die Rechtsanwälte Joachim Müller, Hans-Gert Dhonau sowie Joachim Zillien. Sie geben fundierte Informationen zur Familienpflegezeit.
Im Anschluss an die Kurzvorträge können die Besucher der Veranstaltung ihre Fragen stellen. Der Eintritt ist frei.
Um Anmeldung wird gebeten bei der Presseagentur der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Kristina Riedel, telefonisch unter 040/41327023 oder per E-Mail an
riedel@azetpr.com

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