Was Sie über Pflege wissen müssen

Heiße Drähte während der TV-Telefonaktion: Meine Tante kommt im Haushalt nicht mehr klar. Kann Sie Pflegestufe null beantragen? Wer hilft bei der Antragstellung? Zwei Stunden lang gaben Expertinnen unseren Leserinnen und Lesern Tipps am Telefon.

Ich bin 81 Jahre alt und mir steht eine größere Operation bevor. Da ich alleine lebe, mache ich mir Sorgen, wie es nach dem Krankenhausaufenthalt weitergeht. Was ist, wenn ich ein Pflegefall werde?Alina Marx von der Compass-Pflegeberatung: In der Regel kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses darum, was im Anschluss passiert. Falls Sie pflegebedürftig werden sollten, kann eine Pflegestufe auf Zeit beantragt werden. Wenn Sie wieder fit werden, dann endet die Pflegestufe innerhalb der Frist. Ansonsten findet nach Antragstellung eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder, falls Sie privat versichert sind, durch Medicproof bei Ihnen zu Hause statt.Meine Mutter, 82, lebt zuhause. Sie kam bislang prima klar, nun hat sie sich den Arm gebrochen. Ich kann mich nicht um sie kümmern und denke über eine Kurzzeitpflege in einem Altenheim nach. Bezahlt die Pflegekasse die Kosten, obwohl meine Mutter keine Pflegestufe hat?Caren Wagner vom Pflegestützpunkt Konz: Nein. Der Hilfebedarf muss für mindestens sechs Monate vorliegen. Ein Armbruch heilt in der Regel unter einem halben Jahr folgenlos wieder aus.Seit drei Jahren pflege ich meinen Mann. Er hat Pflegestufe zwei und bekommt Pflegegeld. Jetzt muss ich selbst ins Krankenhaus. Eine Freundin soll die Pflege übernehmen. Geht das? Und wer bezahlt das?Andrea Hoffmann von der AOK Rheinland-Pfalz/Saar: Sie können die Verhinderungspflege nutzen. 1612 Euro im Jahr, für längstens sechs Wochen, werden an Kosten erstattet, wenn Sie als pflegende Person ausfallen und Ihre Freundin einspringt. Ihre Freundin muss aufschreiben, wie lange sie Ihren Mann betreut und welche Vergütung sie von Ihnen dafür bekommt. Sie bezahlen dann diese Stunden und bekommen das Geld von der Pflegekasse Ihres Mannes zurückerstattet.Meine Mutter pflegt seit Jahren unseren Vater. Er hat eine Pflegestufe und erhält Pflegegeld. Sie bräuchte unbedingt Entlastung. Kommt für uns die sogenannte Entlastungs- und Betreuungsleistung infrage?Andrea Hoffmann: Ja, seit dem 1. Januar 2015 steht allen Inhabern einer Pflegestufe, unabhängig ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt oder nicht, diese Leistung der Pflegeversicherung zu. Für 104 Euro monatlich können Kosten erstattet werden, die für Betreuungsleistungen durch zertifizierte Fachleute erbracht werden. Dabei geht es darum, den zu Pflegenden zu aktivieren, beispielsweise mit ihm spazieren zu gehen, ihm vorzulesen, also mit ihm die Freizeit zu gestalten. Das Geld erhält Ihr Vater nicht wie das Pflegegeld auf das Konto, sondern es wird mit der Leistung direkt verrechnet.Der Antrag auf eine Pflegestufe für meinen Bruder wurde vor einem halben Jahr abgelehnt. In den letzten Wochen hat sich sein Zustand sehr verschlechtert. Wie lange muss man warten, um einen neuen Antrag stellen zu können?Caren Wagner: Wenn Ihr Bruder nun mehr Pflege benötigt, sollte er nicht zögern, einen erneuten Antrag zu stellen. Denn ausschlaggebend für eine Pflegestufe ist der tatsächliche Pflegebedarf. Dies gilt selbst dann, wenn ein Widerspruch läuft. katWeitere Informationen im Internet unter:compass-pflegeberatung.de aok.de msagd.rlp.de pflegestützpunkte.rlp.de pflegetagebuch.deKostenfreie Servicenummer: 0800/1018800

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