Steuer Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei

Trier · Experten beantworten Leserfragen zum Thema „Steuererklärung“ am TV-Telefon.

 Für einfache Steuerfälle empfiehlt es sich, das digitale Steuerprogramm Elster zu nutzen. Dieses wird von den Finanzämtern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für einfache Steuerfälle empfiehlt es sich, das digitale Steuerprogramm Elster zu nutzen. Dieses wird von den Finanzämtern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Foto: dpa-tmn/Robert Günther

() Kann ich Steuerberatungskosten „nur“ als Arbeitnehmerin steuerlich absetzen?

Steuerberaterin Petra Salm: Teilweise ja. Die Steuerberatungskosten sind absetzbar, wenn sie die Anlage für die nichtselbständige Tätigkeit betreffen (Anlage N). Diese sind normalerweise in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Betreffen die Kosten das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Vorsorge, Anlage Kind), sind diese nicht absetzbar.

 Ich erhalte seit ein paar Monaten für mich Pflegegeld. Ist das zu versteuern?

Salm: Nein, Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei.

Was kann ich in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für meine Photovoltaikanlage absetzen?

Salm: Alle Kosten, die mit der Photovoltaikanlage in Verbindung stehen wie die Abschreibung, Schuldzinsen, Reparaturkosten und Reinigungskosten.

Meine Frau ist im Jahr 2017 gestorben. Wie lange kann ich das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen?

Salm: Im Jahr des Ablebens und im Folgejahr, wenn im Jahr des Versterbens die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung vorlagen.

Meine Eltern beziehen beide Rente und haben noch Einkünfte aus einem Mietshaus. Mein Vater muss nun ins Pflegeheim. Muss eine Erklärung abgegeben werden, und wie können die Kosten fürs Heim angesetzt werden?

Steuerberater Martin von der Lahr: Wenn die Steuerpflichtigen mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem jeweiligen Grundfreibetrag liegen – 2019 lag er bei Verheirateten  bei 18 336 Euro – muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die Heimunterbringungskosten sind als sogenannte außergewöhnliche Belastungen absetzbar, jedoch muss bei vollstationärer Unterbringung die Haushaltsersparnis von den Kosten abgezogen werden, das gilt auch für Kostenübernahmen durch Krankenkassen oder das Pflegegeld.

Wir haben das Dach unseres Mietshauses reparieren lassen. Wie können die Kosten geltend gemacht werden, wenn die Aufwendungen höher sind als die Mieteinkünfte?

Von der Lahr: Es gibt bei der Vermietung die Möglichkeit, größere Erhaltungsaufwendungen, wie die Dachreparatur, auf zwei bis fünf Jahre linear zu verteilen. Somit wird gewährleistet, dass hohe Aufwendungen nicht nur im Jahr der eigentlichen Verausgabung geltend gemacht werden können und dann zu sehr hohen negativen Einkünften führen, die eventuell ins Leere laufen würden. Je nach steuerlicher Situation können Sie die Reparaturkosten über mehrere Jahre verteilen.

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