Was Vermieter abfragen dürfen
Düsseldorf · Düsseldorf (dpa) Wer eine Mietwohnung sucht, muss oft viel von sich preisgeben. Denn Vermieter oder Makler wollen von Interessenten häufig eine Menge wissen.
17.04.2017
, 20:40 Uhr
Diese müssen einen Fragebogen aber erst ausfüllen, wenn nach erfolgter Besichtigung ernsthaftes Interesse an dem Objekt besteht, erklärt Helga Block, die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen. Die Datenschützer haben Formulare zur Mieterselbstauskunft bei Maklern und Wohnungsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen untersucht. Keine Prüfung blieb demnach ohne Beanstandung. Denn längst nicht alle Daten dürfen erhoben werden. So ist etwa die Frage nach Kontaktdaten der bisherigen Vermieter unzulässig.