Was Vermieter abfragen dürfen

Düsseldorf · Düsseldorf (dpa) Wer eine Mietwohnung sucht, muss oft viel von sich preisgeben. Denn Vermieter oder Makler wollen von Interessenten häufig eine Menge wissen.

Diese müssen einen Fragebogen aber erst ausfüllen, wenn nach erfolgter Besichtigung ernsthaftes Interesse an dem Objekt besteht, erklärt Helga Block, die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen. Die Datenschützer haben Formulare zur Mieterselbstauskunft bei Maklern und Wohnungsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen untersucht. Keine Prüfung blieb demnach ohne Beanstandung. Denn längst nicht alle Daten dürfen erhoben werden. So ist etwa die Frage nach Kontaktdaten der bisherigen Vermieter unzulässig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort