Wechselkursverluste können Steuerlast mindern

Berlin (dpa/tmn) · Bei Urlaubsreisen außerhalb der Euro-Zone ist man in der Regel auf Fremdwährungen angewiesen. Müssen dann nach dem Urlaub Fremdwährungsbestände wieder in Euro getauscht werden, entstehen oft Wechselkursverluste. Diese lassen sich steuerlich absetzen.

„Wechselkursverluste mindern die Gewinne aus anderen Spekulationsgeschäften und können sich somit steuerlich auswirken“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Das gilt aber nur, wenn Währungstausch und Währungsrücktausch innerhalb eines Jahres vollzogen werden. „Es ist sinnvoll, die Bankbelege über den Tausch und den Rücktausch der Fremdwährungen aufzubewahren“ rät Käding. So könne der Verlust in der Einkommensteuererklärung glaubhaft gemacht werden.

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