Weiterarbeiten im Alter: Was Berufstätige wissen müssen
Berlin · Berlin (dpa) Wer das Rentenalter erreicht, muss den Griffel nicht sofort fallenlassen. Berufstätige können weiterarbeiten.
Dabei gibt es aber einiges zu beachten:
Arbeitsvertrag: Ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters. Das ist nur der Fall, wenn es eine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, erklärt Rechtsanwalt Alexander Bredereck. Arbeitgeber und -nehmer können aber gemeinsam vereinbaren, den Zeitpunkt hinauszuschieben. Gibt es kein automatisches Ende, läuft der Arbeitsvertrag einfach weiter. Für Kündigung, Teilzeit und Befristung gelten in beiden Fällen die üblichen Spielregeln.
Rente und Steuer: Altersrente gibt es nur auf Antrag. Wer im Rentenalter weiterarbeitet, kann daher auf die Bezüge verzichten. Das kann sich lohnen, weil es einen Bonus gibt. Ältere Arbeitnehmer können sich ihre Rente auch parallel zum Gehalt auszahlen lassen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund - ohne Abzüge. Allerdings steigt so das zu versteuernde Einkommen. Beiträge zur Rentenversicherung müssen arbeitende Rentner nicht zahlen. Wer die Rente aufbessern will, kann das freiwillig tun.
Krankenversicherung: Wer arbeitet und eine Altersrente bezieht, zahlt nach Angaben der Bundesregierung einen geringeren Beitrag zur Krankenversicherung. Dafür gibt es allerdings kein Krankengeld mehr, wenn jemand länger als sechs Wochen ausfällt.