Welches Recht Kinder und Eltern haben
Von Scheidung über Unterhalt bis hin zum Versorgungsausgleich: Heute können unsere TV-Leser Fragen rund um das Familienrecht zwischen 17 und 19 Uhr an fachkundige Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Koblenz stellen.
Zum Unterhaltsrecht hat es in den vergangenen Jahren viele Änderungen gegeben. Kaum jemand weiß, wer von den Eltern wie lange wie viel Unterhalt bekommt. Wer sich heute scheiden lässt, kann nicht mehr davon ausgehen, dass er lebenslang Unterhalt erhält. Durch das 2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht sind Ehepartner im Fall des Scheiterns der Ehe stärker für die Sicherung des eigenen Lebensstandards verantwortlich als zuvor.
Unterhaltsansprüche bestehen wegen der Betreuung von Kindern grundsätzlich nur noch bis zum dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes. Ob darüber hinaus Unterhalt gezahlt werden muss, wird im Einzelfall geprüft.
Ob jemand Unterhalt erhält, ist abhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen.
Unterhaltsberechtigt ist ein Ehegatte immer dann, wenn er während der Ehe ehebedingte Nachteile, zum Beispiel Karriereeinbußen hinnehmen musste, da er sich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat. Auch die Dauer der Ehe spielt wieder eine Rolle.
Komplexe Materie
Aber nicht nur Fragen zum Kindes- oder Ehegattenunterhalt sind bei der Telefonaktion willkommen. Auch zu den Themen Ehevertrag, Sorgerecht, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich oder Elternunterhalt können sich unsere Leser an die Experten von der Rechtsanwaltskammer Koblenz wenden.
Denn das Familienrecht ist eine komplexe Materie und mitunter eine große Herausforderung, die ohne fachliche Hilfe schwer zu bewerkstelligen ist. Denn es stellen sich Fragen wie: Was fällt alles in den Zugewinnausgleich und wie berechnet sich dieser? Was ist, wenn der Ehepartner für Unterhalt, Miete und eigenen Bedarf nicht genug Einkommen hat? In welchen Fällen ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Für diese und andere Fragen stehen Ihnen folgende Experten Rede und Antwort: Rechtsanwältin Eva-Maria Schmitt ist unter Telefon 0651-7199-195 zu errchen. An Rechtsanwalt Dieter Kalicki können Sie sich wenden unter Telefon 0651-7199-196. Rechtsanwalt Michael Ringelstein ist unter der Nummer 0651-7199-197 zu erreichen, Rechtsanwältin Astrid Dahmen hat Telefonrufnummer 0651-7199-198. red