Wenn das Geld nicht reicht, hilft das Sozialamt

Was tun, wenn das eigene Geld nicht mehr ausreicht, um Hilfsleistungen und Pflege zu bezahlen? Kommune und Land helfen mit Sozialhilfeleistungen. Doch die Unsicherheit ist bei den Betroffenen oft groß. Zudem wollen sie häufig ihre Angehörigen nicht finanziell belasten.

Die Zweizimmerwohnung in dem großen Haus an der vielbefahrenen Straße ist spartanisch eingerichtet. Ein großes Holzkreuz hängt an der Wand über dem altmodischen Bett. Ein kleiner Tisch mit drei Stühlen. Der Flachbildfernseher wirkt angesichts dieser Bescheidenheit fast luxuriös. Paul H. lebt hier. Der 78-jährige ehemalige Unternehmer ist schwer krank, leidet an mehreren chronischen Gebrechen. Er kommt nur noch aus dem Haus, wenn er zum Arzt muss. Ohne finanzielle Unterstützung vom Staat könnte er die notwendige Hilfe nicht bezahlen, um zumindest das bescheidene Lebensniveau zu halten. Paul H. hat heute Besuch vom Pflegestützpunkt. "Ich fühle mich zu 100 Prozent versorgt", sagt der Mann mit den kaputten Hüftgelenken, der nach einer Augenoperation noch nicht lesen kann, an Diabetes leidet und mehrere Herzoperationen überlebt hat. "Nach einem Oberschenkelhalsbruch bin ich im Krankenhaus gefragt worden, ob ich alleine zurechtkomme", erzählt Paul H. "Ich hatte ja keine Ahnung, welche Unterstützung möglich ist. Frau Suska hat mir denn sehr geholfen."Inge Suska de Sanchez ist Pflegeberaterin im Pflegestützpunkt in der Trierer Engelstraße. Für sie ist Paul H. einer von vielen Menschen, die sie und die Sozialstation des Diakonischen Werkes begleiten. "Neben den Pflegeleistungen ist für diesen Herrn vor allem der Begleitdienst wichtig." Der kommt einmal in der Woche und erledigt zum Beispiel auch die schriftlichen Dinge mit der privaten Krankenversicherung, die von Paul H. auch im Alter eine Vorfinanzierung der Arztrechnung fordert. Inge Souska und ihr Kollege vom Pflegestützpunkt sind Experten, wenn es um das Thema "Hilfe zur Pflege" geht. Grundsätzlich, so die gelernte Diplompädagogin, müsse bei der Sozialhilfe unterschieden werden zwischen der Grundsicherung und der Hilfe zur Pflege. "Bei Leistungen der Grundsicherung geht es letztlich darum, durch eine Aufstockung der geringen Rente einen gewissen Lebensstandard zu erhalten", erläutert Souska. "Das Vermögen der Angehörigen ist dabei nur dann relevant, wenn es jährlich mehr als 100 000 Euro beträgt. Sobald es aber um Hilfe zur Pflege geht, wird auch das Vermögen der Angehörigen geprüft. Das ist ein Grund, warum viele Leute keinen Antrag stellen. Sie wollen ihre Angehörigen nicht finanziell belasten. Ich habe auch schon erlebt, dass Anträge zurückgezogen wurden." Wer einen Antrag stelle, müsse aber unbedingt beachten, dies zu tun, bevor Hilfe- und Pflegeleistungen erbracht würden. Inge Souska de Sanchez: "Leistungen werden nie rückwirkend bezahlt." Grundlage für die ambulante oder stationäre Hilfe zur Pflege, die je zur Hälfte von der Kommune und vom Land bezahlt wird (siehe unten), ist das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Vermögen dann nicht mehr ausreichen, um die notwendigen ambulanten Hilfen oder den Heimplatz zu bezahlen, springt das Sozialamt ein. Wie notwendig das oft ist, zeigt ein Vergleich, den die Krankenkasse Barmer GEK in ihrem jüngsten Pflegereport dokumentiert hat. So liegt der Eigenanteil für einen Heimplatz für Betroffene und Angehörige bei 1802 Euro pro Monat bei Pflegestufe III. Wenn das eigene Vermögen bis auf einen geringen Freibetrag abgeschmolzen ist, greift die Hilfe zur Pflege. Die kleine Wohnung von Paul H. lässt keinen Zweifel daran, dass er ohne die Hilfe vom Amt finanziell nicht auskommt. Angst davor, Angehörige finanziell zu belasten hat er nicht. "Ich bin alleine. Meine Angehörigen sind alle tot."volksfreund.de/pflegeExtra

Leistungen für pflegebedürftige Menschen werden in erster Linie von der Pflegeversicherung und im Rahmen der Sozialhilfe erbracht. Voraussetzung dafür ist, dass diese und in gewissem Umfang auch ihre Angehörigen nicht selbst in der Lage sind, die Pflege zu finanzieren. Die Festlegungen zu Einkommensgrenzen und Selbstbehalten sind umfassend und kompliziert. Es geht dabei zum Beispiel um das Vermögen, Wohnungsgrößen sowie Miet- und Heizkosten. Die Leistungen in den unterschiedlichen Pflegestufen variieren zudem stark. Es empfiehlt sich deshalb, sich von den Experten der Pflegestützpunkte ( <%LINK auto="true" href="http://www.pflege" class="more" text="www.pflege"%> stuetz punkte.rlp.de) beraten zu lassen. Fragen beim Thema Hilfe zur Pflege beantworten aber auch die Kreisverwaltungen und in Trier die Stadtverwaltung. r.n.

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