Wenn das Team über Urlaub streitet

Berlin · Berlin (dpa) Ostern steht bevor - und oft hätten mehrere im Team rund um die Feiertage gerne Urlaub. Können nicht alle freinehmen, und es kommt zum Streit, stellt sich die Frage: Wer darf nun Urlaub machen? In der Regel ist dann entscheidend, wer den Urlaubsantrag zuerst gestellt und genehmigt bekommen hat, sagt Rechtsanwalt Hans-Georg Meier aus Berlin.


Stellen mehrere den Urlaubsantrag gleichzeitig, entscheidet der Chef - und zwar nach billigem Ermessen. Wer kleine Kinder hat, darf dann zum Beispiel eher freimachen als andere. Das gilt auch für jene, die länger keinen Urlaub hatten.
In einigen Fällen gibt es auch in einer Betriebsvereinbarung Urlaubsgrundsätze, erläutert Meier. In solchen Vereinbarungen, die der Betriebsrat mit der Geschäftsführung abschließt, ist dann zum Beispiel für die Beschäftigten festgelegt, dass im Juli Betriebsferien sind oder zwischen dem 1. Oktober und dem 1. November niemand Urlaub nehmen darf. Gibt es entsprechende Urlaubsgrundsätze, gehen diese vor.
Haben Mitarbeiter das Gefühl, dass der Vorgesetzte einen Urlaubsantrag zu Unrecht abgelehnt hat, können sie theoretisch eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht einreichen. "Tatsächlich kommt so etwas in der Praxis auch immer wieder vor", sagt Meier, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins tätig ist.
Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter einen Urlaubsantrag gestellt hat - und sich der Chef dazu wochenlang nicht äußert. Denn einfach wegbleiben und Urlaub machen, geht nicht. Wer das macht, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung.

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