Wenn der Blitz einschlägt

Die Kinder älter oder gar aus dem Haus, die ausgezahlte Lebensversicherung lässt Spielraum für neue Anschaffungen und Luxus im Haus: Gerade Ältere sollten ihre Versicherungen auf ihre Notwendigkeit und Versicherungssummen prüfen. Für Hausbesitzer bleibt die Wohngebäudeversicherung immer ein Muss.

Wenn sich die im Haus wohnende Familie mit den Jahren wieder auf Vater und Mutter reduziert, dann sinkt für die meisten Verbraucher auch der sogenannte Personensicherungsbedarf drastisch. Heißt: Was in jungen Jahren noch existenziell wichtig war - wie etwa die Risiko-Lebensversicherung (RLV) und die Berufsunfähigkeitsversicherung -, wird zunehmend unwichtiger. Zumal häufig die Ansprüche aus gesetzlichen Versicherungen, der betrieblichen Altersvorsorge oder das Vermögen ausreichen, um Risiken abzusichern. "Es sei denn, die Kinder sind noch in der Ausbildung. Dann bleibt sowohl die Risiko-Lebensversicherung als auch die Kinderinvaliditätsversicherung wichtig", sagt Renate Schröder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Beratungsstelle Trier.
Weiterer Versicherungsschwerpunkt mit zunehmendem Alter ist die Absicherung von Hab und Gut. Während die Wohngebäudeversicherung für alle Hauseigentümer gleichermaßen wichtig in allen Lebenslagen bleibt (siehe Extra I), sollte gerade bei der Hausratversicherung die Versicherungssumme angepasst werden. "Durch die Anschaffung von Sachwerten wie neuen Möbeln und Schmuck oder die Renovierung der Wohnung gewinnen Sachversicherungen wie die Hausratversicherung an Bedeutung - zumal, wenn der Rückerwerb aus eigenem Vermögen nicht zu leisten ist", weiß Expertin Schröder.Familie & Volksfreund Versicherungen


Und gerade bei Hausratversicherungen (siehe Extra II) gebe es häufig Unklarheiten, welche Schäden versichert seien und welche nicht. Wer in Gedanken durch seine Wohnung geht, den Wert der Einrichtung überschlägt und zu der Erkenntnis kommt, dass er dies durch eigenes Vermögen nicht ersetzen kann, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Und wer bereits einen Vertrag hat, sollte Klauseln und Versicherungssumme prüfen. Eine Möglichkeit ist, den Versicherungscheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu machen. Er kostst 25 Euro und ist unter www.vz-rlp.de/versicherungs-check abrufbar.

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volksfreund.de/extraExtra

Für jeden Hauseigentümer ist sie ein Muss, die Wohngebäudeversicherung. Ohne sie bedeutet ein Wasserschaden durch einen Rohrbruch den finanziellen Ruin. Unter eine Gebäudeversicherung fällt alles, was bei einem Umzug nicht mitgenommen wird - also alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Standard-Einbauküchen aus dem Möbelhaus zählen zum Hausrat. Nur wenn die Küche maßgeschneidert allein in den eigenen vier Wänden eingebaut werden kann, fällt sie unter den Gebäudeschutz. Hier sind Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag und Explosionen abgesichert. Durch Sondervereinbarungen können auch Elementarschäden mitversichert werden, meist bleibt aber ein Selbstbehalt. Schäden durch Grund- und Hochwasser sind nicht versichert, ebenso durch Schneelast oder eindringende Niederschläge bei offenem Fenster. Will man die Versicherungssumme ermitteln, gilt der Wiederaufbauwert des Gebäudes im neuwertigen Zustand - unabhängig vom aktuellen Verkaufswert, dem Verkehrswert. Mindeststandards sind die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( www.gdv.de ) empfohlenen Regeln. Die Verbraucherschützer warnen jedoch vor teils "gravierenden Unterschieden" bei den Leistungen der Anbieter und auf einen oft nur "lückenhaften Schutz" hin. sasExtra

Grundsätzlich ist alles Bewegliche im Haushalt versichert, zu 20 Prozent auch Wertgegenstände wie Wertpapiere, Teppiche oder Schmuck. Wer als Mieter in eine Wohnung mit Einbauküche zieht, muss diese nicht absichern, ist es die eigene Küche, gehört sie zum Hausrat. Sonderklauseln gelten für Fahrräder, Wasserbetten, Überspannungsschäden bei Computer und Fernsehen. Nicht versichert sind Gartenmöbel bei Sturm, Diebstahl bei geöffneter Terrassentür, Kokelschäden einer Zigarette oder der Parkettschaden durch einen umgekippten Putzeimer. Für Zerstörtes und Gestohlenes gibt es den Wiederbeschaffungswert, also so viel, wie ein neuer Fernseher kostet. Ist der Gegenstand nur beschädigt, werden auch nur Reparaturkosten gezahlt. Um genaue Nachweise zu erbringen, sollte man von Zeit zu Zeit Fotos oder Videos von der Inneneinrichtung machen sowie Kaufbelege sammeln. Aufwendig, aber sicher ist es, wenn man mit einer Liste durch die Wohnung geht und den Anschaffungspreis aller Gegenstände notiert. Vorteil: Man ist nicht unterversichert und weiß nach einem Diebstahl, was fehlt. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn es Neuanschaffungen gibt.sas

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