Wenn der Facebook-Account gehackt wird

Was steckt hinter der ungewöhnlichen Nachricht eines Facebook-Freundes? Was tun, wenn die im Internet bestellten Karten nicht ankommen? Drei Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gaben TV-Lesern Tipps am Telefon.

Wie kann ich die Zugriffsrechte einer App einschränken? Michael Gundall, Fachberater Telekommunikation: In den Sicherheitseinstellungen des Smartphones können die Zugriffsrechte eingeschränkt werden, so dass eine App zum Beispiel nicht auf das Adressbuch, den Standort, die Kamera oder das Mikrofon des Smartphones zugreifen kann. Bei Android-Geräten funktioniert diese Einstellung erst bei neueren Versionen des Betriebssystems.Ein Freund hat über Facebook nach meiner Handynummer gefragt, danach habe ich eine SMS mit einem Code erhalten, den mein Freund wissen wollte. Nun taucht in meiner Rechnung ein Betrag eines fremden Anbieters auf, den ich mir nicht erklären kann. Kann es da einen Zusammenhang geben?Henrik Egli, Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Ja. Der Facebook-Account Ihres Freundes wurde gehackt, und der Hacker hat die Handynummern von dessen Facebook-Kontakten erfragt, darunter auch Ihre. Der Hacker hat dann die Handynummer für einen Zahlungsvorgang im Internet verwendet, der so funktioniert: Nach Eingabe der Handynummer wird ein Code per SMS verschickt, mit dem man sich als Inhaber dieses Handyanschlusses ausweisen kann. Sobald der Code eingegeben wird, wird das Mobilfunkkonto belastet. Indem Sie diesen Code an den Hacker weitergegeben haben, konnte er sich als Anschlussinhaber ausgeben und Ihr Konto belasten. Sie sollten nie einen Code, den Sie per SMS erhalten, an einen "Freund" verschicken. Vor allem wenn in der SMS steht, dass man damit einen Zahlungsvorgang auslöst. Und informieren Sie unbedingt Ihren Facebook-Freund, damit er seinen gehackten Account neu sichert.Wir erhalten im Internet bestellte Tickets nicht. Wir haben den Verdacht, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Was ist zu tun?Gudrun Hansen, Trierer Fachberaterin Verbraucherzentrale: Im ersten Schritt sollten Sie per Einwurfeinschreiben den Anbieter auffordern, die vertraglich zugesicherten Tickets zu liefern. Setzen Sie eine Frist von etwa einer Woche und erklären Sie nach Fristablauf den Rücktritt und verlangen Sie Ihr Geld zurück. Reagiert der Anbieter nicht, und liegt weiter der Verdacht nahe, dass es sich um einen Fake-Shop handelt, sollten Sie Strafanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle erstatten. Parallel dazu sollten Sie überprüfen, ob das Geld über die Bank zurückgeholt werden kann. Bei der Verbraucherzentrale Trier gibt es ein kostenfreies Faltblatt zum Thema "Fakeshops erkennen". kat

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort