Wenn der Online-Kauf Mängel hat

Düsseldorf · Bei Online-Händlern lässt sich heutzutage fast alles kaufen. Doch welche Rechte hat der Käufer, wenn die Ware einen Mangel hat?

Düsseldorf (dpa) Das Kaufhaus hat in der heutigen Zeit als Alles-in-Einem-Anbieter an Bedeutung eingebüßt. Ob Kleidung, elektronische Geräte - mittlerweile wird vieles im Internet bestellt. Stellt sich die Frage: Hat der Online-Kunde ein Rückgaberecht, wenn das Produkt Mängel aufweist? "Grundsätzlich steht Verbrauchern beim Abschluss von Fernabsatzverträgen mit einem Unternehmer ein Widerrufsrecht zu", erklärt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ausnahmen bestehen nur bei Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen versiegelt sind. "Ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, kann der Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen entscheiden, ob er seinen Vertrag widerrufen möchte." Dieser Zeitraum beginnt meist ab Erhalt der Ware.

Das Widerrufsrecht ist ein wesentlicher Unterschied zum Erwerb im Kaufhaus. "Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht", erklärt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland. "Dies räumen viele Händler jedoch freiwillig ein."
Wer seine Ware aufgrund der falschen Größe zurückgeben möchte, muss dies dem Verkäufer mitteilen. "Verbraucher müssen den Widerruf gegenüber dem Unternehmer erklären", sagt Steffen. Aus der Erklärung muss der Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgehen. "Nur die Rücksendung der Ware reicht - entgegen der früheren Rechtslage - nicht aus", erklärt die Rechtsanwältin. Hier gebe es Muster-Widerrufsformulare, auf die der Verkäufer bei jeder Bestellung hinweisen muss.
Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. "Verbraucher können den Widerruf auch anderweitig erklären, per Brief, Fax oder E-Mail", so Steffen. Nach erfolgtem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Dies bedeutet im Online-Handel, dass der Händler meist die Ware zurückerhält und der Käufer den Kaufpreis erstattet bekommt.
Bei der Rücksendung ist es wichtig, dass der Kunde auch die Versandkosten berücksichtigt. "Der Unternehmer kann die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegen, wenn er den Verbraucher vorvertraglich hierüber unterrichtet hat", sagt Steffen. Die Mitteilung kann im Rahmen der Widerrufsbelehrung geschehen.
Anders ist die Lage, wenn beim bestellten Produkt ein Mangel vorliegt. Hier greift das zweijährige Gewährleistungsrecht. Mit diesem sichert der Verkäufer ein mängelfreies Produkt zu. Das heißt auch: "Bevor die Ware zurückgegeben werden kann, hat der Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung durch Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache", so Hertel.
Wenn beim neu bestellten Pullover kein Mangel festzustellen ist, aber nach dem ersten Waschen bedeutende Schäden ersichtlich sind, ist das laut Steffen eine Frage des Einzelfalles. "Grundsätzlich soll der Verbraucher bei online bestellter Ware die Möglichkeit haben, die Ware zu prüfen, sollte dabei aber so sorgsam wie möglich vorgehen. Denn unter Umständen müssen Verbraucher Wertersatz leisten", sagt Steffen.
Das Problem: Der Nachweis ist meist schwierig. "Hilfreich ist hier aber die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung auftaucht, von Anfang an da war", ergänzt Sylvia Kaufhold vom Deutschen Anwaltverein (DAV). "Nach diesem Zeitraum dreht sich die Beweislast um, und der Kunde muss selbst beweisen, dass der Mangel nicht auf Fehler bei der Handhabung zurückzuführen ist."
Verbraucher sollten immer bei seriösen Online-Händlern bestellen, rät Kaufhold. Dies sei besonders wichtig, wenn als Käufer in Vorleistung gegangen wird und vor dem Erhalt der Ware Geld überwiesen werden soll. "Ich empfehle, bei Anbietern zu bestellen, die einen Rechnungskauf anbieten. Das heißt, man bekommt erst das bestellte Produkt, und danach bezahlt man", so Kaufhold.
Falls Probleme mit dem Online-Händler auftauchen, empfiehlt Steffen, die Kommunikation schriftlich handzuhaben. "Zu Beweiszwecken ist es ratsam, Beanstandungen nicht nur am Telefon vorzunehmen", so die Rechtsanwältin. Falls sich der Verkäufer trotz Mangels und korrekten Widerrufs weigert, den Vertrag rückgängig zu machen und das Geld zurückzuschicken, kann der Kunde auch mit einem Anwalt dagegen vorgehen. "Man bekommt das Geld bei seriösen Anbietern in den allermeisten Fällen wieder", sagt Kaufhold. Generell ist es hilfreich, vor dem Kauf die verschiedenen Portale im Internet zu vergleichen und sich Erfahrungsberichte anzusehen. Dadurch lassen sich schon viele Risiken minimieren.

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