Wenn der Partner stirbt: Vorsorgen für den Todesfall

Trier · Stirbt der Ehepartner, bringt das gravierende Veränderungen mit sich. Was die Hinterbliebenen beachten müssen, dazu geben heute drei Experten Auskunft am Lesertelefon des Trierischen Volksfreunds.

Trier. Verstirbt der Partner oder ein Elternteil, ist das für die Zurückbleibenden nicht nur eine schwere emotionale Belastung. Häufig führt das zu drastischen Veränderungen bei den Lebensumständen und Einkommensverhältnissen. Daher gibt es gesetzliche Hinterbliebenenrenten und die Möglichkeit privater Vorsorge, zum Beispiel über eine Risiko-Police. So weit man den Gedanken an den Tod auch wegschieben mag - es ist immer hilfreich, frühzeitig über den "schlimmsten Fall" nachzudenken.
Und wer sich mit diesem heiklen Thema beschäftigt, stößt auf viele Fragen: Was unterscheidet kleine und große Witwenrente? Wann beginnt der Schutz einer Lebensversicherung? Was ist das Sterbevierteljahr? Wie unterscheiden sich Angebote für eine Risiko-Lebensversicherung? Was ist bei einer Versicherung zu beachten, wenn der Todesfall eintritt? Wie erfolgt die Anrechnung eigener Einkünfte auf die Witwenrente? Wie hoch sind die Freibeträge? Wie lange wird eine Waisenrente gezahlt? Kann man Riester- und Rürup-Renten mit Hinterbliebenenschutz kombinieren? Welche Absicherungen gibt es bei betrieblicher Altersversorgung? Wie können sich Partner gegenseitig privat für den Todesfall absichern? Welche Ansprüche haben geschiedene Partner? Was bringt Renten-Splitting? Gehört eine Kapital-Lebensversicherung zum Erbe?
Auf diese und andere Fragen zum Thema Hinterbliebenenschutz gibt es heute Auskunft während unserer Telefonaktion zwischen 17 und 19 Uhr.
An den Apparaten sitzen: Walter Glanz, Telefon 0651/7199-194, von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Johannes Stoller, Telefon 0651/7199-195, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie Peter Klipp, Telefon 0651/7199-196, von der Service-Redaktion Finanztest bei der Stiftung Warentest.

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