Wenn der Schulweg zum Risiko wird

Wegen des anhaltenden Winterwetters haben Kinder in der Region stellenweise Probleme, zur Schule zu kommen. Der TV beantwortet Fragen zum Thema Schulweg im Winter.

 Noch verkehren die Schulbusse. Wenn das Winterwetter heftiger wird, dürfen Eltern über den Schulbesuch ihrer Sprösslinge entscheiden. TV-Foto: Axel Munsteiner

Noch verkehren die Schulbusse. Wenn das Winterwetter heftiger wird, dürfen Eltern über den Schulbesuch ihrer Sprösslinge entscheiden. TV-Foto: Axel Munsteiner

Trier. Während es in zahlreichen Schulen im Siegerland heute schneefrei gibt, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier noch keine Kenntnis von Schulen in der Region, die wegen des Wetters schließen.

Wer entscheidet, ob eine Schule schneefrei gibt?

Diese Entscheidung treffen die Schulleiter. In der Schulordnung des Landes heißt es, dass Schulen bei "außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen" schließen können, wenn sie den Schulbetrieb in erheblichem Maße beeinträchtigen. "In der Regel berät sich der Schulleiter mit dem Schulelternbeirat und den Busunternehmen", berichtet Miriam Lange, Pressesprecherin der ADD in Trier. Denn vor allem bei weiterführenden Schulen hängt die Frage, ob Unterricht möglich ist, maßgeblich davon ab, ob die Kinder und Jugendlichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Schulen erreichen. Fahren die Busse nicht mehr, müssen Eltern ihre Kinder nicht dorthin fahren. Vielmehr entscheiden sie selbst, ob der Schulweg zumutbar ist. Das kann auch für den Weg zur Bushaltestelle gelten. In jedem Fall sollten die Eltern die Schule darüber informieren, wenn ihr Kind zu Hause bleibt, rät die ADD.

Haften Eltern, wenn sie auch fremde Kinder zur Schule bringen und es zu einem Unfall kommt?

In diesem Fall greift die Gemeinde-Unfallversicherung der Schule, da es sich um einen Wegeunfall handelt, erklärt ADAC-Experte Paul Kuhn. Eltern könnten allerdings für Schmerzensgeld-Forderungen in Anspruch genommen werden. Um dem vorzubeugen, sei es möglich, dass die Eltern der Kinder, die mitgenommen werden, eine Erklärung über Haftungsbeschränkung ausstellen. Darin können sie versichern, dass der Fahrer für keine Leistung aufkommen muss, die über die Haftpflicht-Deckungssumme hinausgeht.

Stellt der Arbeitgeber Eltern frei, wenn diese sich um ihre Kinder kümmern müssen, weil sie schneefrei haben?

Nein. Zwar ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Gehalt nicht verlieren, wenn sie ohne eigenes Verschulden kurzzeitig nicht arbeiten können. Aber die meisten Tarifverträge setzen diese Regel außer Kraft, erklärt Klaus Beckerle, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands Rheinland-Pfalz.

Das bedeutet: Der Vater oder die Mutter muss für diese Zeit Urlaub nehmen. "Man kann aber auch erstmal versuchen, Überstunden abzubauen oder gleitende Arbeitszeiten zu nutzen", rät Beckerle.

Übrigens: Dies lässt sich auch für den Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz übertragen. Das schlechte Wetter gilt für Berufstätige nicht als Entschuldigung, um nicht zur Arbeit zu kommen.

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