Wenn es teurer wird, ist Kündigung möglich

Offenbar drohen den gesetzlich Krankenversicherten spätestens 2011 Zusatzbeiträge. Die Kassen kommen angeblich nicht mehr mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds aus. Der TV beantwortet in diesem Zusammenhang die wichtigsten Fragen.

Trier. (red) Warum dürfen die Kassen Zusatzbeiträge erheben, obwohl sie Geld aus dem seit Anfang des Jahres bestehenden Gesundheitsfonds erhalten?

Kassen dürfen dann einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.

Warum reicht das aus dem Gesundheitsfonds verteilte Geld einigen Kassen nicht aus?

Alle gesetzlich Krankenversicherten bezahlen einen von der Bundesregierung festgelegten Beitrag. Dieser wurde so festgelegt, dass durch den Gesundheitsfonds alle Ausgaben der Krankenkassen finanziert werden. Es ist vorgesehen, dass die Bundesregierung den Einheitsbeitrag erst erhöht, wenn der Fonds weniger als 95 Prozent der Ausgaben der Krankenkassen deckt. Dadurch steigen die Ausgaben der Kassen schneller als ihre Einnahmen.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ist gedeckelt: Bis zu acht Euro dürfen ohne Einkommensprüfung erhoben werden, höhere Zusatzbeiträge dürfen ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten nicht übersteigen.

Kann man weiterhin seine Kasse wechseln?

Ja. Laut Bundesgesundheitsministerium ist der Aufwand für einen Kassenwechsel gering. Als gesetzlich Versicherter ist der Wechsel grundsätzlich möglich, wenn man in seiner Krankenkasse mindestens 18 Monate versichert war. Sobald die Kündigung schriftlich erklärt ist, kann der Versicherte zum Ende des übernächsten Monats die Kasse wechseln. Die Krankenkasse muss unverzüglich - spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung - eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Die Kündigungsbestätigung wird der neuen Krankenkasse vorgelegt, die sodann eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt. Sobald die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder in diesem Fall auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen. Der Versicherte kann dann kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln.

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