Wenn im Beruf nichts mehr geht

Trier · Wer jung und fit ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr arbeiten zu können. Dennoch ist es wichtig, zusätzlich privat gegen die Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein. Unsere Serie zu wichtigen und notwendigen Versicherungen stellt wichtige Vertragsbedingungen vor.

Trier. Die Unwissenheit der Deutschen wird manchen zum Sozialfall werden lassen: Denn fast die Hälfte der Bundesbürger unterschätzt die Gefahren der Berufsunfähigkeit (BU) und vertraut auf den gesetzlichen Schutz von Vater Staat. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage unter 1014 Deutschen durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag des Direktversicherers Hannoversche hervor. Die drohenden Einbußen bei Berufsunfähigkeit gehen schnell in die Millionen (siehe Extra).
TV-Serie Versicherungen


Verheerend: Die meisten Bundesbürger gehen davon aus, dass sie im Versorgungsfall mindestens 40 Prozent ihrer letzten Bruttorente kassieren. Mitnichten: Im Schnitt liegt eine staatliche Erwerbsminderungsrente nur bei einem Drittel des letzten Bruttogehalts. "Das reicht bei weitem nicht aus. Das Risiko, von der Krankheit oder einem Unfall in die Sozialhilfe abzurutschen, ist ohne private Vorsorge deshalb recht groß", sagt Renate Schröder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Beratungsstelle Trier. Wichtige Klauseln
Analyse: Wer nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte zunächst seine Einkommenslücke berechnen - durch die Gegenüberstellung von fixen Kosten wie Miete, Darlehen, Lebenshaltungskosten und Versicherungen sowie Einnahmen aus Partner-Einkommen, Kindergeld und Renditen. "Wünschenswert wäre es, das gesamte Netto-Einkommen durch staatliche und private Rente abzusichern, realistisch sind in den meisten Fällen zwei Drittel bis drei Viertel der Einkommen", sagt Renate Schröder. Es sei klar, dass man im Rentenfall gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen müsse, "man darf aber nicht in den Sozialhilfe-Status abrutschen".
Verzicht auf abstrakte Verweisung/Verweisungsverzicht: Diese sperrige Formulierung bedeutet, dass die Versicherung auf eine Prüfung verzichtet, ob der Versicherte mit seinen Kenntnissen noch in einem anderen Beruf als dem zuletzt ausgeübten arbeiten könnte. Auch bei der regelmäßigen Nachprüfung der BU darf die Rente dann nicht entzogen werden, wenn der Versicherte wieder arbeiten könnte. Erst wenn es eine Umschulung gab und der Versicherte zu vergleichbaren Konditionen arbeitet.
Beitragsdynamik: Wer dauerhaft und vor allem ausreichend abgesichert sein möchte, sollte eine Dynamik in die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einbauen. Der Versicherte zahlt zwar dann jährlich etwas mehr ein, im Auszahlungsfall ist dann immerhin ein Inflationsausgleich enthalten. Wer nicht jedes Jahr eine Beitragssteigerung haben möchte, kann auch zwei Mal hintereinander einer Dynamik widersprechen und erst im vierten Jahr wieder eine Erhöhung akzeptieren.
Umfangreiche Nachversicherungsgarantie: Hierbei wird dem Versicherten offengehalten, den Vertrag etwa nach einer Hochzeit oder Karrieresprung anzupassen.
Die Absicherung psychischer Erkrankungen, ein weltweiter Schutz und eine rückwirkende Zahlung von mindestens drei Jahren sollten ebenfalls im Vertrag enthalten sein. Vor allem die Absicherung psychischer Erkrankungen ist wichtig, denn sowohl bei Männern (32 Prozent) als auch bei Frauen (44 Prozent) sind sie die häufigsten Ursachen für den Bezug einer staatlichen Erwerbsminderungsrente.
Andere Versicherungsarten
Auf dem Markt gibt es verschiedene alternative Versicherungsarten, um einen Erwerbsausfall durch Krankheit oder Unfall abzusichern.
Dread Disease Versicherung: Von dieser Art Schutz raten die Verbraucherschützer ab, denn sie schließt psychische Erkrankungen und solche am Knochenapparat wie etwa einen Bandscheibenvorfall aus.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sie gleicht der staatlichen Erwerbsminderungsrente, ist aber laut Renate Schröder "nutzlos", da sie nur eine völlige Arbeitsunfähigkeit abdeckt, nicht aber diejenige im zuletzt ausgeübten Beruf. Dabei sei sie finanziell nicht mal günstiger als normale Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Unfallversicherung: Sie ist zwar günstig, ist jedoch laut Verbraucherschützern nicht ratsam, da sie nur die Invalidität nach Unfällen und nicht etwa nach Krankheiten abdeckt. Denn nur etwa 2,5 Prozent der Schwerbehinderungen beruhen auf Unfallfolgen, davon sind bereits 50 Prozent Arbeitsunfälle, die ohnehin gesetzlich abgesichert sind. Eine Unfallversicherung ist höchstens für diejenigen sinnvoll, die etwa riskante Hobbys betreiben und die Folgeunfälle daraus absichern wollen.
Weitere Tipps
Machen Sie korrekte Angaben zum Stand ihrer Gesundheit. Auch wenn bei Vorerkrankungen die Gefahr besteht, bei manchen Gesellschaften keinen Vertrag zu bekommen; falsche oder unzureichende Angaben zur Gesundheit können bei einer Berufsunfähigkeit zur Nicht-Auszahlung führen.
Übrigens: Zur Einstufung als dauerhafte Berufsunfähigkeit genügt die Prognose, voraussichtlich sechs Monate nicht berufstätig sein zu können oder dieser Zeitraum schon vorbei ist.
Die Verbraucherschützer empfehlen als Schutz eine eigenständige BU-Versicherung und eine Altersvorsorge getrennt davon abzuschließen. Oftmals ist eine BU als Zusatz an eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung gekoppelt.
Wer es sich leisten kann und will, sollte in seiner Rechtschutzversicherung den Zusatz "Privater Vertragsrechtsschutz" verankern. Denn gerade bei BU-Versicherungen stellen die Verbraucherschützer einen Anstieg gerichtlicher Auseinandersetzungen um die Zahlung von Leistungen fest. Ein solcher Zusatz sichert Verbraucher ab, hohe Kosten von medizinischen Fachgutachten tragen zu müssen.

Wer nicht sicher ist, ob er richtig versichert ist, kann im Internet den Versicherungscheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen.
Er kostet 25 Euro und ist unter www.vz-rlp.de/versicherungs-check abrufbar.

Im nächsten Teil unserer Versicherungsreihe in Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung Trier geht es um die Krankenzusatzversicherungen.
Abschluss unserer Reihe bildet am Mittwoch, 16. November, 17 bis 19 Uhr eine Telefonaktion mit Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.Extra

Staatliche Leistungen und private Lücken Eine gesetzliche Erwerbsminderung erhält nur derjenige, der nach Unfall oder Krankheit nicht mehr als sechs Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann. Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, erhält die Hälfte, wer nur maximal drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält den kompletten Satz. Bedingung ist außerdem, dass mindestens drei Jahre der vergangenen fünf Jahre gearbeitet wurde und dabei Rentenbeiträge gezahlt wurden. Laut der Deutschen Rentenversicherung erhalten demnach im Durchschnitt im Westen Frauen monatlich 667 Euro bei vollem Anspruch auf Erwerbsminderung, 333,50 Euro bei Anspruch auf halbe Rente, Männer im Schnitt 758 Euro monatlich und 379 Euro bei Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente. Wer sich die Einkommensausfälle anschaut, sieht die Versorgungslücken: Wird jemand mit 25 Jahren und einem Jahresgehalt von 24 000 Euro berufsunfähig, belaufen sich die Einbußen bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren hochgerechnet auf rund eine Million Euro, bei einem Jahresgehalt von 48 000 Euro verdoppelt sich der Betrag auf mehr als zwei Millionen Euro. Und selbst wer noch mit 45 Jahren bei 48 000 Euro Jahreseinkommen berufsunfähig wird, hat beim Renteneintritt mit 67 ohne private Vorsorge eine finanzielle Lücke von 1,1 Millionen Euro. sas

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