Wenn Weihnachten das Diensthandy klingelt

Viele Arbeitnehmer nehmen zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub. Doch was ist zu tun, wenn der Chef oder die Kollegen den Mitarbeiter sprechen möchten, um eine dringende Frage zu stellen? Muss der urlaubende Mitarbeiter ständig erreichbar sein? Nein, so die Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Selbst das Diensthandy darf während der Ferien ausgeschaltet bleiben. Privatnummern müssen dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Ebenso ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seine E-Mails während seines Urlaubs regelmäßig abzurufen. Steht allerdings im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, dass der Arbeitnehmer Rufbereitschaft zu leisten hat, muss er in der vereinbarten Zeit telefonisch erreichbar sein. In der Regel wird die Zeit der Rufbereitschaft genau festgelegt und auch finanziell abgegolten, da sie die Gestaltung der Freizeit einschränkt. Die Rufbereitschaft muss so organisiert sein, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten und dass die Regelungen zur Ruhezeit und Nachtarbeit eingehalten werden. redIm Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte nennt die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Telefon 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst auf rakko.de

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