Wer bekommt Betreuungsgeld?

Ab dem 1. August gibt es eine neue familienpolitische Leistung: Das Betreuungsgeld. Hier ein Überblick über Konzept und Umsetzung des Betreuungsgeldes.

Wer soll die Förderung erhalten? Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr, als Ausgleich dafür, dass sie keinen staatlich geförderten Kita-Platz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Eltern, die ihr Kind privat betreuen lassen, während sie arbeiten. Bei Hartz-IV-Empfängern wird das Geld allerdings auf die Transferleistung angerechnet. Wo hoch ist die Leistung? Eltern erhalten zunächst für ihre ein- und zweijährigen Kinder 100 Euro monatlich. Ab 1. August 2014 sollen es 150 Euro monatlich sein. Es wird höchstens 24 Monate gezahlt. Mit einem Bonus von 15 Euro pro Monat können Eltern von Kleinkindern das Geld auch nach dem Betreuungsgeldergänzungsgesetz zur privaten Altersvorsorge sowie für ein Bildungssparen nutzen.Warum ist das Vorhaben umstritten?Nach Ansicht der Opposition, aber auch Teilen von FDP und CDU, fördert das Betreuungsgeld ein überholtes Rollenbild. Zudem sehen sie Gefahr darin, dass Eltern aus bildungsfernen Schichten ihre Kinder zu Hause betreuten und eine Förderung in Kitas nicht wahrnehmen könnten. Sie fordern stattdessen, mehr in den Ausbau von Krippen zu investiert.Gibt es in Europa Vorbilder für ein Betreuungsgeld? In Finnland, Schweden und Norwegen gibt es das Angebot teilweise schon seit den 1980er Jahren. Nach Studien beziehen dort vor allem Mütter mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsniveau und Migrationshintergrund die Unterstützung. Sie beträgt in allen drei Ländern etwa zehn Prozent eines durchschnittlichen Monatslohns. Kritiker beklagen, dass sich die Familienförderung negativ auf die Beschäftigung von Müttern und die Nutzung von öffentlichen Kinderbetreuungsangeboten auswirke. In Schweden und Norwegen wird deshalb über eine Abschaffung diskutiert. KNA

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort