Wer früher geht, hat später weniger

Wer träumt nicht davon, seinen Ruhestand so früh wie möglich zu genießen? Viele Menschen wollen deswegen schon vor Erreichen der Regelaltersrente mit 65 Jahren oder die jüngeren Jahrgänge ab 67 in den Ruhestand gehen. Das ist aber oft nur mit Abschlägen möglich.

Berlin/München. 2009 haben laut der Deutschen Rentenversicherung rund 370 000 Versicherte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vorzeitig in Altersrente zu gehen. Wer sich auch mit diesem Gedanken trägt, sollte aber nichts überstürzen. Denn nicht jeder kann sich den vorzeitigen Ruhestand leisten.

"Ein früherer Rentenbeginn und damit ein längerer Rentenbezug bedeutet Abschläge", sagt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Jeder Monat, den Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen, kostet sie einen Abschlag von 0,3 Prozent. Aufs Jahr gerechnet ergibt sich somit eine Minderung der Rente um 3,6 Prozent. Das gilt auch für eine anschließende Hinterbliebenenrente.

Diese Kürzung kann man laut Thiemann durch eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgleichen. Arbeitnehmer müssen mindestens 54 Jahre alt sein und der Rentenversicherung mitteilen, ihre Altersrente vorzeitig beziehen zu wollen. In einem Beratungsgespräch können Interessierte dann klären, ob sich die zusätzliche Zahlung von Beiträgen wirklich lohnt.

Je eher man sich mit diesem Thema auseinandersetzt, desto besser, empfiehlt Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin. Als Faustregel gilt laut Merten Larisch, Altersvorsorgeexperte der Verbraucherzentrale Bayern: Fünf Jahre vor dem möglichen Zeitpunkt, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sollte man sich intensiv damit beschäftigen.

Wer privat vorgesorgt hat, sollte dann auch mit seinen Geldinstituten sprechen, sagt Larisch. Man sollte sich erkundigen, was der Vertrag überhaupt hergibt. Bei Kapitalversicherungen kann der vorzeitige Ausstieg finanziell äußerst schmerzhaft sein. Zudem sollte man sich überlegen, ob man eine Rente ausgezahlt bekommen möchte oder das Kapital. Gesunde Menschen sollten die Rente nehmen, rät Larisch. Bei Aktienfonds sollte zudem der beste Ausstiegszeitpunkt berücksichtigt werden: Sind die Aktien gerade im Keller, sollte das Geld noch eine Weile ruhen.

Dann geht es an die generellen Möglichkeiten: Versicherte müssen nicht bis zum 65., später bis zum 67. Lebensjahr warten, um eine Altersrente zu erhalten. Arbeitnehmer, die 35 Jahre Versicherungszeit nachweisen, können bereits mit 63 in den Ruhestand gehen. Sie müssen aber die Abschläge hinnehmen. "Die Geburtsjahrgänge bis 1951 können auch noch die Rente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit in Anspruch nehmen", sagt Thiemann. Auch für sie gilt: Möglich ist das ab 63 und auch nur mit Abschlägen.

Wer schwerbehindert und vor 1952 geboren ist sowie 35 Versicherungsjahre vorweist, kann ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen, mit Abschlägen bereits mit 60. Für von 1952 bis 1963 Geborene wird diese Altersgrenze stufenweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Wer früher gehen möchte, hat dann ebenfalls Abschläge.

Frauen wiederum können bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Das gilt aber nur noch für die Geburtsjahrgänge bis 1951. Außerdem muss genau abgewogen werden, ob der vorzeitige Rentenbezug lohnt, denn es werden Rentenabschläge fällig.

Um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, kann man auch Langzeitkonten nutzen. Auf solchen Konten können geleistete Arbeitszeit, Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile angesammelt werden. Diese können dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Freistellung von der Arbeit verwendet werden — unter anderem dann, wenn man vorzeitig in Rente möchte.

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