Mieter aufgepasst! Müll-Lager kann Grund zur Kündigung sein – aber nicht immer
Darf der Vermieter mir kündigen, wenn ich Keller, Treppe und andere Bereiche mit Müll vollstelle? Ja, aber nicht in allen Fällen, sagt unser Mietrechtsexperte.
27.10.2021
, 08:00 Uhr
Stellt der Vermieter fest, dass der Mieter seines Hauses dort den gesamten Keller, die Treppe und gegebenenfalls auch noch das Grundstück vor dem Eingangsbereich mit Unrat und Müll vollgestellt hat, fragte er sich, wie er dem begegnen kann. Er kann jedenfalls nicht sofort eine fristlose Kündigung aussprechen.