Wer wechselt, kann eine Menge Geld sparen

Mehrere Hundert Euro im Jahr können Verbraucher sparen, wenn sie ihre KFZ-Versicherung wechseln. Damit alles glatt läuft, sollte man einige Tipps beachten und bestimmte Formalien einhalten.

Alle Jahre wieder im Herbst wechseln viele Autofahrer nicht nur auf die Winterreifen, sondern denken auch über einen Wechsel ihrer KFZ-Versicherung nach. Eigentlich kein großer Akt - wenn man bestimmte Dinge berücksichtigt. Zumal laut den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz seit zwei Jahren die Rechnung meist mit einer Beitragserhöhung verbunden ist und die Versicherungsnehmer viel Geld sparen können (siehe Extra).Schriftliche Bestätigung


Das Kündigungsschreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. "Da dieses meist mit dem Kalenderjahr identisch ist, muss es dem Versicherer grundsätzlich spätestens am 30. November vorliegen", sagt Mandy Fock vom Bund der Versicherten. Ausnahmsweise verlängert sich in diesem Jahr die Frist auf Montag, 2. Dezember, da der 30. November auf einen Samstag fällt. Wichtig: Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein, sollte das KFZ-Zeichen enthalten und am besten per Einschreiben mit Rückschein verschickt sein.
Doch Achtung: "Zunächst sollten Verbraucher prüfen, ob sie überhaupt zum 1. Januar kündigen können", sagt Renate Schröder von der Verbraucherberatung Trier. Denn einige große KFZ-Versicherer seien dazu übergegangen, die Verträge wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Auto angemeldet wurde. Damit sei eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht mehr möglich, warnt die Verbraucherschützerin.
Auch raten die Berater, sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, welche Schadensfreiheitsklasse er dem neuen Anbieter melden wird. Denn Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, hat festgestellt: "Uns liegen Beschwerden vor, wonach der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat, als er tatsächlich in der Rechnung vermerkt hat." Ebenfalls wichtig zu bedenken: Während es bei der KFZ-Haftpflicht einen sogenannten Kontrahierungszwang gibt, also ein neuer Versicherer den Neukunden nicht ablehnen darf und der Wechsel automatisch geht, gilt dies bei der Kasko-Versicherung nicht.
Heißt: Ein Neuabschluss sollte in trockenen Tüchern sein, ehe der alte Vertrag gekündigt wird. Im besten Fall drohen sonst nur die Zwangsabmeldung und ein Bußgeld, im schlimmsten Fall jedoch muss ein Fahrer bei einem Unfall in dieser Zeit mit seinem Privatvermögen für alle Schäden und Folgen haften.Individuelle Rabatte prüfen


Der Bund der Versicherten rät: Bei der Haftpflicht mindestens eine Deckungssumme von 100 000 Euro einplanen und den Schutz für ein im Ausland gemietetes Auto miteinbeziehen. Bei der Kaskoversicherung raten die Experten außerdem, die Regulierung eines Schadens miteinzubeziehen, wenn dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist - etwa bei Schäden durch Wildunfälle.
"Bei individuellen Vereinbarungen sollte jeder Versicherte prüfen, inwiefern er diese auch einhalten kann", sagt Verbraucherberaterin Renate Schröder aus Trier. Ob Kilometerlimit, Garagenstellplatz, Alleinfahrer oder älterer Fahrer - wer sich im Zweifel nicht an die Vorschriften halten könne, riskiere etwa bei einer nicht eingehaltenen Kilometer-Pauschale Rückstufungen und Strafzahlungen.
Während es in diesem Jahr laut den Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zwar kaum zu Veränderungen bei der Regionalklasseneinteilung kommen werde, könnten für viele Versicherte die Tarife ansteigen.Zahlung unter Vorbehalt


"Es kann durchaus sein, dass es für viele teurer wird", sagt Timo Voß vom Bund der Versicherten (BdV), denn viele KFZ-Versicherungen seien "aktuell zu günstig". Eine eindeutige Tendenz sei jedoch nicht ablesbar.
Fällt die Rechnung für den neuen Versicherungsvertrag demnach wider Erwarten im Januar höher aus als zunächst vereinbart, kann man den Beitrag auch unter Vorbehalt zahlen. Dann sind die Verbraucher versichert, können jedoch nach einer Prüfung der Rechnung ihr Geld zurückfordern.
Auch haben die Versicherten dann ein Sonderkündigungs- und Wechselrecht. Ebenso derjenige, der sein Auto verkauft oder einen Unfall hatte.Extra

Wer seine KFZ-Versicherung wechselt, kann bis zu 830 Euro im Jahr sparen. Dies hat das Online-Portal Geld.de ermittelt. Die Tester haben dabei für zwei fiktive Verbraucher die Leistungen und Preise von 20 Versicherungen in 112 deutschen Städten verglichen : für eine 21-jährige Studentin mit einem VW-Golf und einen 38 Jahre alten Angestellten mit einem BMW. Der Vergleich ergab die Ersparnis beim Wechsel vom teuersten zum günstigsten Tarif - sowohl beim selben Versicherer als auch beim Wechsel des Anbieters. Dabei ergab sich die maximale Sparsumme für den 38-Jährigen in Pforzheim beim Wechsel vom teuersten Tarif in den günstigsten bei gleichen Leistungen. Weitere Erkenntnis: Deutschlandweit bringt ein Wechsel für den Angestellten im Schnitt eine Ersparnis von 611 Euro. Die Studentin zahlt im Schnitt 210 Euro weniger, wenn sie wechselt. Und: Generell kommen Autobesitzer in kleineren Städten günstiger weg - bei dem Mann um 17 Prozent, bei der jungen Frau betrug der Abstand rund 13 Prozent. Fragen rund um das Thema KFZ-Versicherung und Vertragswechsel beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags von 9 bis 13 Uhr und mittwochs von 13 bis 17 Uhr am Beratungstelefon unter 09001/7780802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen. dpa/sas

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort