Familienkasse Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abi

Trier · () Bald endet für viele Abi­turientinnen und Abiturienten in Rheinland-Pfalz die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

() Bald endet für viele Abi­turientinnen und Abiturienten in Rheinland-Pfalz die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn Berufsausbildung oder Studium innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden – etwa wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die Bewerbung dafür nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil das Bewerbungsverfahren noch nicht eröffnet ist, genügt eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Dafür kann das Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Die Familienkasse ist auch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-4 5555-30 erreichbar.

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