Winterreifen-Pflicht in Deutschland? Ja, aber ...

Die Winterreifen-Verordnung, die am 4. Dezember 2010 in Kraft getreten ist, bedeutet nach Mitteilung des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn" unterwegs ist - verbindlich übrigens auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.


Fazit: Generell gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen Rechtslage nicht. Nur wer bei "Eis, Schneematsch …" mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld - damit ist die Rechtsunsicherheit aufgehoben. Wer Fahrten bei "Eis, Schneematsch …" zuverlässig vermeiden kann, darf weiterhin im Winter Sommerreifen fahren. Dies hat Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern - und für den, der auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann. red/Quelle: ADAC

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