Wochenenddienste zu Hause absetzbar

Berlin · Berlin (dpa) Kosten für ein Arbeitszimmer können Arbeitnehmer als Werbungskosten beim Fiskus absetzen. Das gilt auch, wenn sie das Zimmer nur für Bereitschaftsdienste am Wochenende benötigen, urteilte das Finanzgericht München (Az.

: 15 K 439/15). "Die Entscheidung ist für alle wichtig, die am Wochenende arbeiten, aber das Büro in der Firma nicht benutzen dürfen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. In dem Fall musste ein Projektleiter auch am Wochenende erreichbar sein. Das Büro in der Firma konnte er nicht nutzen. Die Ausgaben fürs Arbeitszimmer wollte das Finanzamt nicht anerkennen. Laut Gericht ist jedoch ein Werbungskostenabzug von bis zu 1250 Euro gerechtfertigt.

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