Zum Thema Erben haben TV-Leser viele Fragen

Trier · Der letzte Wille ist für viele Menschen eine wichtige Angelegenheit. Dies zeigt sich auch bei der TV-Telefonaktion zum Thema Erben. Die drei Experten haben bei der Fragerunde kaum Zeit gefunden, den Hörer aufzulegen.

Trier. Nach Schätzungen werden jährlich etwa 200 Milliarden Euro in Deutschland vererbt. Davon kassiert der Staat etwa 3,4 Milliarden Euro (2010) an Erbschaftssteuer. Entsprechend hoch war die Nachfrage bei der TV-Telefonaktion, die sich mit dem Vererben und Verschenken beschäftigte. Reinhard Schwalen von der Kreissparkasse Bitburg-Prüm, Jochen Schmitt von der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück und Jürgen Farsch von der Sparkasse Trier gaben den Anrufern Tipps. Hier einige der häufigsten Fragen: Wie hoch sind die Freibeträge?Schmitt: Für Kinder gilt ein persönlicher Freibetrag von 400 000 Euro, für Ehegatten von 500 000 Euro (Im Todesfall zusätzlich Versorgungsfreibetrag von 256 000 Euro). Bei aller Uneinigkeit über die richtige Höhe von Freibeträgen und Besteuerung waren sich die Parteien stets einig, dass das normale, selbst genutzte Einfamilienhaus beim Erbfall für den hinterbliebenen Ehepartner oder Kinder (bis 200 Quadratmeter Wohnfläche) erbschaftsteuerfrei sein sollte. Die Steuersätze oberhalb der Freibeträge liegen zwischen sieben und 50 Prozent - je nach Höhe des Vermögens und abhängig davon, ob es sich um Ehegatten, Kinder, Enkel, Geschwister oder übrige Erben handelt. Wann und wie erstelle ich ein Testament?Schwalen: Zunächst sollte jeder prüfen, ob nicht die gesetzliche Erbfolge schon ausreicht, um den eigenen Willen zu erfüllen. Wenn allerdings die Erbfolge kompliziert und die Vermögensverhältnisse komplex sind, sollte man sich überlegen, einen Notar zu Hilfe zu nehmen. Das bietet Rechtssicherheit und ermöglicht individuelle Regelungen. Ich bin erst 40 Jahre alt, verheiratet und habe keine Kinder. Muss ich schon ein Testament aufsetzen?Farsch: Hier ist es besonders wichtig, ein Testament zu erstellen, da Ehegatten keine Erben untereinander sind und hier die gesetzliche Erbfolge eintritt. Ein Beispiel: Ihr alleiniges Vermögen beträgt 500 000 Euro, nach der gesetzlichen Erbfolge würde ihr Ehemann 375 000 Euro erben und ihre noch lebende Mutter 125 000 Euro. Kann ich nicht einfach selbst ein Testament aufsetzen?Schwalen: Natürlich. Sie benötigen ein Blatt Papier, dass Sie mit Testament überschreiben und auf das Sie ihren letzten Willen handschriftlich eintragen. Wichtig: Sie müssen das Testament mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.Farsch: Vorteilhaft ist auch, auf dem Dokument Datum und Ort zu vermerken.Schmitt: Und achten Sie auf eindeutige Formulierungen! hw

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