Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

Trier · Die Landesärztekammer und die Rechtsanwaltskammer Koblenz informieren am Dienstag, 7. Februar, 17.30 Uhr, im Kurfürstlichen Palais in Trier über das Thema Patientenverfügung.

Trier. Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiterhelfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht.
Doch was ist beim Formulieren einer Patientenverfügung zu beachten? Und ist der Mensch überhaupt fähig, in gesunden Tagen weitreichende Entscheidungen zu treffen, die dem eigenen Leben ein Ende setzen könnten? Diese und andere Fragen diskutieren Günther Matheis, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Trier, Professor Martin Spaetgens, Fachanwalt für Medizinrecht aus Trier, und Rechtsanwalt Andreas Ammer, Justitiar der Vertragsärztlichen Vereinigung Trier und des MEDI-Verbundes Trier.
Im Anschluss haben die Besucher der öffentlichen Veranstaltung die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung erhalten Sie auf dem Fachsymposium Patientenverfügung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Bezirksärztekammer Trier am 7. Februar, 17.30 Uhr, im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3, in Trier.
Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/4132-700, info@srh-pr.de
Der Eintritt ist frei. Fragen können Sie bereits im Vorfeld an die E-Mail-Adresse senden.
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die Vertretung von gut 18 500 Ärzten im Land. red

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