Früherer Saarlouiser Skinhead angeklagt Mordprozess wegen Tod von Samuel Yeboah beginnt – Warum es 31 Jahre nach der Tat noch zur Anklage kam

Saarlouis  · Vorm Oberlandesgericht in Koblenz muss sich an diesem Mittwoch Peter Sch. aus Saarlouis, ein mutmaßlicher Neonazi, wegen Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen verantworten. Bei einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 starb der aus Ghana stammende Samuel Yeboah. Was mittlerweile alles über die Tatnacht in Saarlouis bekannt ist.

 Samuel Yeboah starb bei dem Brandanschlag 1991 in Saarlouis-Fraulautern. Erst jetzt wird dem mutmaßlichen Täter der Prozess gemacht.

Samuel Yeboah starb bei dem Brandanschlag 1991 in Saarlouis-Fraulautern. Erst jetzt wird dem mutmaßlichen Täter der Prozess gemacht.

Foto: Polizei Saarland

Mord verjährt nie. 31 Jahre nach dem grausamen Brandanschlag vom 19. September 1991 auf ein Flüchtlingsheim in der Saarlouiser Straße 53 im Saarlouiser Stadtteil Fraulautern wird der spektakuläre Kriminalfall vor dem Oberlandesgericht in Koblenz, das als unteres Bundesgericht für das Saarland zuständig ist, verhandelt. Prozessbeginn vor dem 4. Strafsenat ist an diesem Mittwoch (16. November). Auf der Anklagebank sitzt dann Peter Sch. (51), ein ehemaliger Skinhead, aus Saarlouis. Für ihn gilt das Jugendstrafrecht, da er zum Tatzeitpunkt mit 20 Jahren Heranwachsender war. Demnach droht ihm im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren. Er muss sich wegen Mordes an dem aus Ghana stammenden Flüchtling Samuel Kofi Yeboah und wegen Mordversuchs in 20 Fällen verantworten. Zudem wird ihm Brandstiftung mit Todesfolge vorgeworfen.