Sonst droht ein Bußgeld Müll richtig trennen: Diese vier Dinge dürfen Sie auf keinen Fall im Gelben Sack entsorgen

Hausmüll, Gelber Sack oder Papiertonne? Wissen Sie, wie man beispielsweise eine E-Zigarette richtig entsorgt? Welcher Müll wohin gehört und was auf keinen Fall einfach in den Gelben Sack geworfen werden darf.

Mülltrennung: Diese Dinge gehören nicht in den Gelben Sack
Foto: dpa/Patrick Pleul

Kassenbons, Glühbirnen und FFP2-Masken: Was gehört in welchen Müll? Die richtige Mülltrennung wird immer komplizierter und ständig haben wir es mit neuen Sonderfällen zu tun. Entsorgt man etwas falsch, kann die Müllabfuhr die Mitnahme verweigern und es kann sogar ein Bußgeld drohen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

Was gehört in den Restmüll?

In den Rest- oder auch Hausmüll gehören in erster Linie benutzte beziehungsweise verunreinigte Dinge, die deshalb kaum recycelt werden können. Dazu zählen beispielsweise Asche, Tierkot, verschmutztes Papier, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen oder Zigaretten.

Papier ist nicht gleich Papier: Das darf in die Altpapiertonne

Papier lässt sich sehr gut recyceln. Deshalb sollte man Papiermüll unbedingt über die Papiertonne entsorgen. Dorthin gehören Zeitungen, Zeitschriften, Verpackungen aus Pappe oder alte Papierblöcke und -hefte.

Aufpassen muss man bei Thermodruckerpapier (zum Beispiel Kassenbons oder Fahrkarten aus dem Automaten) oder bei beschichtetem Papier. Die gehörten genauso wie verschmutztes Papier (zum Beispiel benutzte Taschentücher) in den Restmüll.

Scherben bringen Glück: Was gehört in die Glascontainer

Der Glascontainer ist für Einwegglasflaschen oder -gläser gedacht, die gut recycelt werden können. Dabei wird in Grün-, Braun- und Weißglas getrennt. Ein weitverbreiteter Irrglaube, da es für Zuschauer manchmal so aussieht, ist aber falsch: Die getrennten Glassorten werden beim Abtransport nicht wieder zusammengeschüttet. Glühbirnen oder feuerfestes Glasgeschirr dürfen nicht in die Sammelcontainer geworfen werden. Sie gehören in den Restmüll.

Recycling, aber richtig: Was in den Gelben Sack gehört — und was auf gar keinen Fall

Plastikverpackungen gehören in den Gelben Sack. Um ganz genau zu sein, ist das der richtige Entsorgungsweg für Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen. Früher konnte man den richtigen Müll leicht am Grünen Punkt erkennen. Seit 2009 ist der aber nicht mehr alleine ausschlaggebend. Inzwischen gibt es mehrere Systeme, die mit unterschiedlichen Kennzeichen arbeiten. Der Grüne Punkt ist nur eines von ihnen.

Selbst wenn auf der Verpackung kein Zeichen mehr prangt, gehört dieser Müll in den Gelben Sack. Dazu gehören auch Kaffeebecher, Essensverpackungen vom Imbiss, sowie Einwickelpapier von der Käsetheke oder vom Metzger.

Leere Verpackungen müssen nicht ausgespült werden. Sind noch Essensreste in der Packung, müssen diese zuerst in den Restmüll geleert werden.

Diese vier Dinge gehören nicht in den Gelben Sack

Gebrauchte Windeln haben nichts im Gelben Sack verloren und müssen immer in der Restmülltonne entsorgt werden.

Aufpassen muss man auch bei Verpackungen mit möglicherweise schädlichen Inhaltsstoffen, zum Beispiel eine Deodose. Befindet sich nämlich noch Deo darin, kann sie bei hohen Temperaturen explodieren, gesundheitliche Schäden hervorrufen oder die Umwelt vergiften. Deshalb muss eine Dose mit Restinhalt über den Recyclinghof oder über die Schadstoffsammlung entsorgt werden. Nur eine vollständig geleerte Deodose darf in den Gelben Sack geworfen werden. Man kann die Dose natürlich auch selbst entleeren: Dazu stellt man sie am besten auf den Kopf und lässt dann das restliche Gas entweichen.

Ein neuerdings immer häufiger auftretendes Problem sind Einweg-E-Zigaretten. Sie enthalten sowohl elektronische Bauteile als auch eine Batterie. Aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit könnte man in Versuchung geraten, die E-Zigaretten im Restmüll oder im Gelben Sack zu entsorgen. Doch das sollten Sie tunlichst vermeiden.

Die enthaltenen Schadstoffe können bei der Entsorgung zur Umweltbelastung werden. Weiterhin befinden sich darin wertvolle Rohstoffe. Je öfter sie also recycelt werden, desto besser. Deshalb sollten E-Zigaretten entweder an den Rücknahmestellen für Elektronikschrott oder einfach direkt beim Händler abgegeben werden. Der ist zur Annahme gesetzlich verpflichtet.

Auch FFP2-Masken gehören nicht in den Gelben Sack. Die Masken bestehen aus synthetischen Fasern und zersetzen sich deshalb nicht vollständig. Wenn die Masken also nicht als Restmüll verbrannt werden, landen sie früher oder später als Mikroplastik in der Umwelt und verunreinigen das Grundwasser.

Wenn es zu groß für die Tonne ist: Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die auch nach der Zerkleinerung noch zu groß für die Mülltonne und nicht fest mit dem Haus verbunden sind. Wer Sperrmüll zu entsorgen hat, kann einen Abholtermin mit dem örtlichen Entsorger vereinbaren. Zu beachten ist, dass manche Gegenstände ausgeschlossen und dementsprechend nicht mitgenommen werden. Dies betrifft zum Beispiel alle Elektrogeräte, deren Rücknahme das Elektrogesetz regelt. Die können aber beispielsweise beim Händler zurückgegeben werden.

In der Region Trier ist der A.R.T. für die Abholung der Sperrabfälle zuständig. Diese müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand des Grundstücks bereitstehen. Ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein anderer Abholort notwendig, muss das dem Entsorger mitgeteilt werden. Jeder Haushalt kann pro Abholung insgesamt maximal fünf Kubikmeter Sperrabfall bereitstellen. Die einzelnen Stücke dürfen dabei maximal 1,50 Meter breit und 50 Kilo schwer sein.

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