Nach Public Viewing Die Inzidenz steigt - Gibt es in Trier bald wieder Einschränkungen?

Trier · Möglicherweise kommt es zu erneuten Einschränkungen, falls noch mehr Corona-Fälle nach dem Public Viewing in der Kneipe Louisiana bekannt werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Nach Public Viewing im Louisiana: Inzidenz in Trier steigt
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Drohen in Trier erneut Einschränkungen wegen der steigenden Corona-Zahlen? Das ist nicht ausgeschlossen. Denn in der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes ist festgehalten, dass bei einer Inzidenz über 35 die Zahl der Zuschauer bei Veranstaltungen sowohl innen als auch außen beschränkt werden muss.

Am Mittwoch kletterte die Inzidenz auf über 37. Steigt der Wert in den nächsten Tagen noch weiter, könnte es zu entsprechenden Einschränkungen kommen. Die steigenden Infektionszahlen in Trier gehen auf Ansteckungen beim gemeinsamen Fußballschauen in der Kneipe Louisiana am Kornmarkt zurück. Bis Mittwoch meldete das Trierer Gesundheitsamt 14 Fälle, die im Zusammenhang damit stehen.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen, welche Folgen dieses Infektionsgeschehen haben könnte.

Wird es nun zu spürbaren Einschränkungen kommen?

Davon ist nicht auszugehen. Laut der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes sind weder private Treffen noch private Feiern abhängig von einer Inzidenz. Auch der Besuch von Gaststätten, Kinos oder Theater wird nicht beschränkt, falls die Inzidenz weiter steigen sollte.

Was bedeutet die steigende Inzidenz für Veranstaltungen?

Für private Feiern in angemieteten Räumen sind weiterhin – auch bei einer Inzidenz über 35 – bis zu 100 Gäste erlaubt. Wobei geimpfte Personen nicht bei der Höchstzahl der Gäste berücksichtigt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt, in Innenräumen sind es maximal 350. Bei einer Inzidenz unter 35 dürfen zu Außen- und Innenveranstaltungen bis zu 5000 Zuschauer kommen. Allerdings müssen sich die Gäste vorher anmelden und beim Betreten des Geländes oder der Halle einen negativen Corona-Test oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal ein halbes Jahr zurückliegenden Infektion vorlegen. Sollte also die Inzidenz in Trier weiter über 35 liegen, dann wären vorerst solche Großveranstaltungen nicht möglich.

Gibt es noch eine Testpflicht für den Besuch von Kneipen und Restaurants?

Nein. Die Landesregierung hat diese Pflicht aufgehoben. Gäste brauchen nicht mehr nachzuweisen, dass sie negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Den Wirten ist es allerdings freigestellt, ob sie trotzdem auf die Drei-G-Regel bestehen. Der Betreiber des Louisiana hat, nachdem bekannt wurde, dass sich Gäste in seiner Gaststätte infiziert hatten, nach eigenem Bekunden für das Public Viewing des EM-Finales am vergangenen Sonntag nur Getestete, Geimpfte und Genesene in die Kneipe gelassen.

Müssen Gäste der Gastronomie vor dem Betreten des Lokals ihre Kontaktdaten hinterlassen?

Ja. Das kann entweder auf Papier oder per App erfolgen. Laut dem Trierer Gesundheitsamt hat es beim Public Viewing im Louisiana aber offenbar Fehler bei der Kontakterfassung gegeben. Die Behörde sucht daher seit Tagen nach Gästen, die in der Zeit vom 2. bis 8. Juli in der Kneipe zum Fußballschauen waren.

Müssen Bedienungen in Kneipen und Restaurants Maske tragen?

Die Maskenpflicht für Beschäftigte in der Gastronomie wurde gelockert. Wer einen tagesaktuellen Test hat oder geimpft ist, muss keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Laut dem Wirt des Louisiana waren die Bedienungen dort zu der fraglichen Zeit alle getestet oder vollständig geimpft.

Welche Rolle spielt eigentlich noch die Inzidenz?

Momentan ist sie noch das entscheidende Maß für Lockerungen oder Einschränkungen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte am Dienstag  gesagt, dass eine weitere Warnstufe in ihren Augen notwendig sei: „Die Inzidenz bleibt ein wichtiger Warnfaktor, aber wir müssen neu justieren. Je höher die Impfquote, desto weniger wird es schwere Verläufe geben. Wir müssen jetzt die Situation in den Krankenhäusern stärker einbeziehen. Ich halte eine bundeseinheitliche Lösung für notwendig.“ Bund und Länder wollen im August darüber beraten.  

Wie lange sind Einschränkungen des öffentlichen Lebens noch möglich?

Laut Bundesgesundheitsministerium läuft die sogenannte  „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch bis zum 11. September. Bis dahin können die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen. Und diese orientieren sich vorerst weiterhin an den Inzidenzen.

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