Forstwirtschaft Neues Gesetz: Land verkauft nur noch sein eigenes Holz

Mainz · (Mos) Um Ärger mit dem Kartellamt aus dem Weg zu gehen, hat der rheinland-pfälzische Ministerrat am Dienstag eine Änderung des Landeswaldgesetzes beschlossen. Mit dem neuen Gesetz zieht sich Landesforsten aus der Vermarktung von Holz aus Privat- und Gemeindewäldern zurück.

Das Land wird ab 2019 nur noch sein eigenes Holz veräußern sowie in Ausnahmefällen jenes von Privatleuten, die weniger als 100 Hektar Wald besitzen. Es gibt damit seine extrem starke Marktposition auf. Mehr als 90 Prozent der Gemeinden haben den staatlichen Forstämtern bisher die Aufgabe übertragen, ihre Wälder zu bewirtschaften und ihr Holz zu vermarkten. Da das Land so einen Großteil des Rohstoffs bündelt, kann es Preise zu seinen Gunsten gestalten. Um für mehr Wettbewerb zu sorgen, sollen flächendeckend übers Land verteilt bis zum 1. Januar 2019 sechs kommunale Verkaufsorganisationen gegründet werden.  Über Startschwierigkeiten will das Land mit einer Anschubfinanzierung hinweghelfen. Zudem ist geplant, dass Verkäufer von Landesforsten in die neuen Organisationen wechseln. Auch Privatwaldbesitzer sollen ihr Holz über diese verkaufen können.

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