Justiz Entschädigung für Sturz im „Samba-Express“

Koblenz/Trier · Weil sie sich bei einem Sturz einen Bänderanriss zugezogen hat, bekommt eine Frau 4000 Euro Schmerzensgeld. Dass sie dabei angetrunken war, ändert nichts an dem generellen Anspruch.

 Wer beim Tanzen im Partyzug durch eine Vollbremsung verletzt wird, trägt keine Mitschuld. So urteilte das Landgericht Koblenz in einem Fall.

Wer beim Tanzen im Partyzug durch eine Vollbremsung verletzt wird, trägt keine Mitschuld. So urteilte das Landgericht Koblenz in einem Fall.

Foto: Trierischer Volksfreund/Martin Schutt

Die Party beginnt schon unterwegs und freie Fahrt ins Vergnügen: So werben Veranstalter gern für ihre Partyzüge. Im sogenannten „Samba-Express“ geht es darum, schon im Waggon „bei einem kühlen Blonden die ersten Kontakte zu knüpfen oder das ein oder andere Tänzchen zu wagen“, ehe man am Zielort ankommt, heißt es in einer Werbung.