Kriminalität Pizza, Pasta und Rauschgift: Trierer Gastronom verurteilt

Trier · Restaurantbetreiber muss wegen Drogenhandels für sechs Jahre ins Gefängnis.

Im sogenannten Drogenpizza-Prozess ist der Hauptangeklagte gestern vom Trierer Landgericht  zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die mitangeklagten 21 und 23 Jahre alten Neffen des 40-jährigen Kosovaren kamen mit Bewährungsstrafen davon.

In dem Prozess ging es um die Einfuhr und den geplanten Verkauf von rund 100 Kilogramm Marihuana. Das Rauschgift wurde in einer neben der Trierer Konstantinbasilika gelegenen Pizzeria portioniert und teilweise verkauft.  Der Betreiber des seit der Razzia im September geschlossenen Restaurants  legte erst am gestrigen zweiten Verhandlungstag ein Geständnis ab, nachdem zuvor bereits seine beiden Neffen umfassend ausgesagt hatten. „Bei Ihnen stand auf der Speisekarte neben Pizza und Pasta auch Rauschgift“, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler in Richtung des Angeklagten. Das Motiv des 40-Jährigen: Geldnot. Die Rechnungen seien dem selbst Drogen nehmenden Gastronomen über den Kopf gewachsen, so der Vorsitzende Richter, deshalb sei er den Verlockungen des schnellen Geldes erlegen und habe das Rauschgift aus dem Kosovo nach Trier eingeführt.

Durch einen V-Mann bekam die Polizei Wind von der Drogenpizza. Der Restaurantbetreiber und seine beiden Neffen wurden festgenommen. Schon im Ermittlungsverfahren sagten die beiden jungen Männer umfassend aus, während der hauptangeklagte Onkel bis gestern eisern schwieg. „Sie haben taktiert und Ihre Neffen vorgeschickt“, musste sich der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Angeklagte dafür vom Vorsitzenden Richter Günther Köhler entgegenhalten lassen. Köhler bescheinigte dem 40-Jährigen „hohe kriminelle Energie, hundert Kilogramm Rauschgift einzuführen“.

Weil die Sache relativ früh auffiel, wurde noch ein Großteil der Drogen mit einem Straßenverkaufswert von 700 000 Euro sichergestellt. Gut acht Kilogramm hatte einer der beiden Neffen weiterverkauft – mit einem Gewinnaufschlag von 1000 Euro pro Kilogramm. Die Erste Große Jugendkammer verurteilte den 21-jährigen Schüler deshalb zu einer anderthalbjährigen Jugendstrafe auf Bewährung. „Sie wollten im Freundeskreis den Dicken machen“, sagte der Richter zum Motiv des jungen Mannes. Der Schüler muss zudem noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und vier Mal jährlich aufs Gesundheitsamt zum Drogentest. Wie auch bei seinem Onkel werden die auf insgesamt rund 60 000 Euro geschätzten Einnahmen aus den Drogenverkäufen eingezogen. Ob der Fiskus das Geld von den beiden mittellosen Männern allerdings jemals bekommen wird, ist fraglich.

Mit einem blauen Auge davon kam der zweite Neffe. Wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilte das Gericht den 23-Jährigen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der erst vor anderthalb Wochen aus der Untersuchungshaft entlassene Mann hat Glück: Er hat schon einen neuen Job in der Gastronomie gefunden.

Durch die Festnahmen der drei Männer kam die Polizei weiteren mutmaßlichen Drogendealern auf die Spur. Teilweise sind die Verfahren abgeschlossen, teilweise laufen sie noch.

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