Gericht: Schröder hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag
Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und eine Klage des SPD-Politikers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen. Dieser hatte ihm im Mai 2022 einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und sein Büro stillgelegt. Schröder wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm wieder Büro samt Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Aus seiner Sicht war der Beschluss rechtswidrig. Das Gericht sah das anders. Schröder war bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in der Hauptstadt nicht anwesend. Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte - und von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist zu erwarten, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.